Arzthaftungsrecht in der Praxis: Kausalität

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Kausalität als Anspruchsvoraussetzung

Nicht jeder Behandlungsfehler führt zu Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es ist außerdem die sogenannte „Kausalität“ erforderlich, das heißt, dass der schuldhaft begangene Behandlungsfehler gerade zu dem konkreten Gesundheitsschaden geführt hat.

In der Praxis sind durchaus Fälle möglich, in denen eindeutig feststeht, dass eine Behandlung an sich fehlerhaft war, der eingetretene Gesundheitsschaden aber durch eine andere Ursache entstanden ist oder aber dieser Schaden sowieso eingetreten wäre, auch wenn der Fehler nicht begangen worden wäre. Steht also die „Kausalität“ zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nicht eindeutig fest, kann der Patient Ansprüche nicht mit Erfolg geltend machen.

Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel, dass der Patient die „Kausaltät“ beweisen muss. Zum einen dann, wenn ein grober, das heißt nach verständiger Würdigung nicht nachvollziehbarer Fehler gemacht worden ist, zum anderen, wenn es sich um einen Aufklärungsfehler handelt. In diesen Fällen liegt die Beweislast grundsätzlich beim Arzt.

Hat ein nachbehandelnder Arzt den Schaden mitverursacht, muss stets geprüft werden, ob in diesem Fall die eingetretene Schadensfolge noch dem erstbehandelnden Arzt zuzurechnen ist, oder ob er dafür nicht mehr verantwortlich ist.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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