Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser in den meisten Fällen außergerichtliche Regulierungen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Fehlerhaft verursachte Armplexuslähmung anlässlich Geburtsvorgang, OLG Bremen, Az.: 5 U 15/16

Chronologie:

Anlässlich der Geburtsvorbereitung hat die Behandlerseite nach klarer, gutachterlicher Konstatierung einen groben Behandlungsfehler verursacht, durch die Klägerin eine Schulterdystokie erlitten hat. Das Geburtsgewicht der Klägerin wurde deutlich zu niedrig geschätzt und die Makrosomie des Kindes nicht erkannt. Die Abweichung zum tatsächlichen Geburtsgewicht sei so groß, dass das Kind in der 3. Perzentile als äußerst klein erschienen sei, während es tatsächlich äußerst groß war. Aus diesem Grunde hätte gerade wegen der Gefahr einer Schulterdystokie ein Kaiserschnitt empfohlen werden müssen.

Verfahren:

Bereits das Landgericht Bremen war zuvor mit dem Vorfall befasst gewesen (Az.: 3 O 1357/13) und hatte in einem Grund- und Teilurteil der Klägerseite bereits die Klageansprüche als begründet zugesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagtenseite, die im Ergebnis fruchtlos bleiben wird, denn der Arzthaftungssenat geht angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme von der Haftung der Beklagten für den erlittenen Geburtsschaden aus. Das Gesamtvolumen der Schädigungszahlungen, die auch die in der Zukunft entstehenden Ansprüche mitumfasst, liegt im sechsstelligen Eurobereich. Für die Vergangenheit hat das Gericht eine Schadensumme von 64.500,- errechnet. Die Parteien haben noch bis Ende Februar Zeit, dem Vergleichsvorschlag näherzutreten, anderenfalls will der Senat ein Urteil verkünden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Es ist immer wieder bedauerlich, dass Haftpflichtversicherer auch bei klaren Konstellationen versuchen, eine Regulierung berechtigter Ansprüche so weit wie möglich hinauszuziehen. Gerade in den Fällen, wo die Gesundheitsschäden erheblich sind, werden Opfern viele Steine in den Weg gelegt, so wie hier, stellt Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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