Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Chemnitz!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Chemnitz 

Schädigung des Nervus femoralis anlässlich Kreuzbandoperation, LG Chemnitz, Az. 4 O 326/13

Chronologie:

Der Kläger litt an anhaltenden Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen des linken Kniegelenks und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten. Postoperativ verschlimmerten sich die Beschwerden. Es stellte sich heraus, dass anlässlich der Operation der Nervus femoralis in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zudem werden Aufklärungsfehler bemängelt.

Verfahren:

Das Landgericht Chemnitz hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen orthopädischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Der Sachverständige bemängelte unter anderem Dokumentationsfehler. Sodann einigten sich die Parteien auf eine angemessene Entschädigung. Der Streitwert liegt bei etwa 75.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftungsprozessen holen Gerichte in der Regel fachmedizinische Gutachten ein und lassen sich hinsichtlich der Entscheidungen vom Ergebnis dieser Gutachten leiten. Eine vergleichsweise Lösung macht oft für beide Parteien Sinn, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM., Fachanwalt für Medizinrecht

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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