Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Dresden!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Dresden: fehldiagnostizierte Hodentorsion, OLG Dresden, Az. 4 U 1898/15

Chronologie

Der Kläger begab sich mit Unterleibsschmerzen in die Klinik der Beklagten. Dort wurde eine Leistenhernie diagnostiziert, tatsächlich lag indes eine Hodentorsion vor.

Verfahren

Bereits vor dem Verfahren hatte der Medizinische Dienst Sachsen ein Gutachten erstellen lassen, das einen Diagnosefehler konstatierte. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Leipzig sodann die Beklagte zu 15.000,- Euro Schmerzensgeld verurteilt und festgestellt, dass die Beklagte auch sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen habe. Gegen dieses Urteil ist die Beklagte vor das OLG Dresden gezogen. Mit Hinweisbeschluss aus März 2016 teilte der Arzthaftungssenat des OLG mit, dass es die Berufung zurückweisen werde, da das Urteil des LG Leipzig nachvollziehbar und nicht zu beanstanden sei.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Es ist bedauerlich, dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten trotz der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage durch die Instanzen zieht, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel Mahr LL.M. fest.



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