Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Koblenz!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Koblenz

Fehlgeschlagene Implantation einer Totalendoprothese – Zurückverweisung an das Landgericht Trier, OLG Koblenz, Az.: 5 U 897/17

Chronologie:

Die Klägerin befand sich 2014 in der Klinik der Beklagten zwecks Vornahme einer Hüftoperation. Postoperativ traten Komplikationen ein. Es kam zu mehreren Luxationen. Seither leidet die Klägerin erheblich unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:

Die Prozessvertreter der Klägerin hatten bereits in der ersten Instanz vor dem Landgericht Trier (Az. 4 O 45/15) auf massive und grobe Behandlungsfehler sowie Aufklärungsfehler der Behandlerseite hingewiesen und diese substantiiert vorgetragen. Dennoch wies das Landgericht Trier die Klage im Juni 2017 als sachlich unbegründet ab.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der Arzthaftungssenat des OLG Koblenz ließ keine Zweifel daran aufkommen, dass das Urteil des Landgerichtes Trier unbrauchbar sei. Mit klaren Worten heißt es unter anderem explizit: „Das Urteil des Einzelrichters erweist sich hinsichtlich sämtlicher Behandlungsfehlervorwürfe, aber auch des Vorwurfs einer unzureichenden Aufklärung als nicht tragfähig. Es beruht auf einer verfahrensfehlerhaften Beweiswürdigung, beziehungsweise einer unvollständigen Beweisaufnahme … Daher hält der Senat eine Zurückverweisung des Verfahrens für sachgerecht.“ 

Im Ergebnis hat der Oberlandesgerichtssenat das erstinstanzliche Urteil daraufhin aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Trier zurückverwiesen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Eine Aufhebung einer erstinstanzlichen Entscheidung und Zurückverweisung stellt bei Arzthaftungsprozessen einen absoluten Ausnahmefall dar: Selbst Ciper & Coll., die bundesweit jährlich bis zu eintausend Arzthaftungsprozesse führen, erleben Zurückverweisungen lediglich im Promillebereich. Besonders die klare Diktion des OLG-Senates zu der Entscheidung des Landgerichtes Trier ist beachtlich, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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