Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Skapholunäre Dissoziation mit Ausbildung eines SLAC-Wrist Stadium III, 20.000,- Euro, OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 8/17

Chronologie

Der Kläger stellte sich nach einem Arbeitsunfall in 2012 in der Notfallambulanz der Beklagten vor. Dort wurde nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung eine Bizepssehnenruptur rechts diagnostiziert und behandelt. Postoperativ stellten sich beim Kläger Beschwerden ein. Es war eine weitere Operation erforderlich, im Rahmen derer eine Bandersatzplastik mit Teilversteifung des Handgelenks und einer Teilarthrodese erfolgte.

Verfahren

Mit dem Vorfall hatte sich zuvor bereits das Landgericht Frankenthal (Az. 4 O 517/15) befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Das OLG Zweibrücken ließ keine Zweifel darüber aufkommen, dass keine Befunderhebung durch die Behandlerseite erfolgt sei, und schlug den Parteien einen Vergleich über 20.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Es macht in Arzthaftungsprozessen häufig für die Patientenseite Sinn, gegen ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz in Berufung zu gehen. Oft halten Arzthaftungssenate der Oberlandesgerichte die landgerichtlichen Entscheidungen nicht für ausreichend und es gelingt dem Patienten, mithilfe qualifizierter anwaltlicher Vertretung, doch noch zu einem Erfolg zu kommen, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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