Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Prozessen!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Hallux valgus Operation, Landgericht Dortmund, Az.: 4 O 35/13

Chronologie:

Die Klägerin begab sich aufgrund von Schmerzen im rechten Fuß in die stationäre Behandlung bei der Beklagten. Er erfolgte ein operativer Hallux-valgus-Eingriff. Postoperativ steigerten sich die Schmerzen und hielten über einen längeren Zeitraum an.

Verfahren:

Das Landgericht Dortmund hat ein chirurgisches Gutachten eingeholt. Das Ergebnis war nicht derart eindeutig, dass das Gericht eine Entscheidung fällen konnte und riet den Parteien daher zu einer pauschalen Gesamtabgeltung im vierstelligen Eurobereich an, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nicht immer sind in Arzthaftungsprozessen die gutachterlichen Konstatierungen eindeutig. In solchen Fällen schlagen Gerichte den Parteien gerne eine pauschale Abfindungssumme zur Gesamtabgeltung vor, um eine weitergehende umfassende Beweisaufnahme, die die Gerichtsbarkeit und die Parteien weiter belasten würde, zu vermeiden, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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