Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Berlin: Spritzenabszess nach Akupunkturbehandlung, LG Berlin, Az.: 13 O 452/11

Chronologie:

Der Kläger leidet an Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen. Er erhielt in der Praxis der Beklagten eine Injektionsbehandlung mit Marcumar. In der Folge entwickelte sich ein Spritzenabszess mit kompliziertem Verlauf. Es kam zu einer deutlich verzögerten Heilbehandlung.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat ein fachmedizinisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt, das zu einem nicht eindeutigen Ergebnis kam. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich bereits der MDK der IKK Berlin-Brandenburg mit der Sache befasst und kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung. Auf Anraten des Gerichtes schlossen die Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Differieren mehrere Gutachten in ihren Ergebnissen voneinander, muss ein Gericht sich für das eine oder andere Ergebnis entscheiden. Dabei muss es auch eindeutig begründen, weshalb es die Entscheidung trifft und ein Gutachten vorzieht. Bleiben dennoch Zweifel, kann ein Gericht ein weiteres (Ober-)Gutachten einholen, oder den Parteien anraten, sich vergleichsweise zu einigen, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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