Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Cottbus 

Verzögerte Orchidopexie rechts nach Verdachtsdiagnose „Orchitis“, LG Cottbus, Az.: 3 O 155/13

Chronologie

Der jugendliche Kläger litt unter Schmerzen im Unterbauch und begab sich in die Klinik der Beklagten. Es wurde die Verdachtsdiagnose „Orchitis“ gestellt. Nach Verschlechterung des Gesundheitszustandes musste der rechte Hoden schließlich operativ entfernt werden.

Verfahren

Das Landgericht Cottbus hat ein fachurologisches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Der Sachverständige stellte u. a. fest, dass die erfolgte Verdachtsdiagnose nicht nachvollziehbar sei und es auch unverständlich sei, warum die Kontrollsonographie erst verspätet erfolgte. Auf Anraten des Gerichtes haben sich die Parteien sodann auf eine Gesamtabfindung im deutlich fünfstelligen Bereich geeinigt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Der gerichtlich befasste Gutachter stellt im Ergebnis zudem ganz klar fest, dass durch den Verlust des rechten Hodens keine Zeugungsunfähigkeit des Jungen eingetreten sei. Anderenfalls wäre der zu zahlende Abfindungsbetrag deutlich höher gewesen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.




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