Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Wiesbaden

Verletzung des Nervus mentalis anlässlich Implantation, LG Wiesbaden, Az.: 8 O 68/17

Chronologie

Der Kläger ließ sich im Oktober 2015 in der Praxis der Beklagten Implantate in den Ober- und Unterkiefer einsetzen. Anlässlich einer zweiten Operation kam es zu einer Verletzung des Nervus mentalis. Ober- und Unterlippe sind dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Der Behandlerseite wird neben einer Fehlbehandlung auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.

Verfahren

Das Landgericht Wiesbaden hat in dieser Sache darauf verzichtet, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen und bereits im ersten mündlichen Termin den Parteien angeraten, sich mit einer pauschalen Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Nur selten verzichten Gerichte in Arzthaftpflichtprozessen darauf, fachmedizinische Gutachten einzuholen. Das ist lediglich bei ganz eindeutigen Sachverhalten der Fall oder wenn die Schadensumme so gering ist, dass eine umfangreiche weitere Beweisaufnahme mit dem entsprechenden weiteren Kosten- und Arbeitsaufwand unverhältnismäßig wäre, so wie hier, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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