Arzthaftungsrecht in der Praxis: viel beachteter Prozesserfolg vor dem Landgericht Bayreuth!

  • 1 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen viel beachteten Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 2500 Ansichten auf der Homepage vor:

Landgericht Bayreuth

Ischämischer Hirninfarkt nach intermittierendem Vorhofflimmern aufgrund fehlender Marcumarisierung, LG Bayreuth, Az. 34 O 347/08

Chronologie

Die betagte Klägerin erlitt im Jahre 2007 in ihrer Wohnung einen Kollaps. In einer Klinik wurde ein ischämischer Hirninfarkt festgestellt. Nach Entlassung begab sie sich in die ambulante Nachbehandlung bei der Beklagten. Hier verzichtete man trotz bestehenden intermittierenden Vorhofflimmerns auf eine Antikoagulation. In der Folge erlitt die Patientin eine weitere ischämische Attacke. Seither ist sie zu 60 % schwerbehindert.

Verfahren

Das Landgericht Bayreuth hat den Vorfall umfangreich mittels fachmedizinischer Hilfe überprüfen lassen. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht klar heraus, dass spätestens schon im Jahre 2007 eine Indikation für eine orale Antikoagulation mit Marcumar bestand.

Das Gericht verurteilte daraufhin die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und stellte darüber hinaus fest, dass sie verpflichtet sei, alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen

Trotz der Eindeutigkeit der gutachterlichen Konstatierungen war die Beklagtenseite nicht bereit, sich vergleichsweise zu einigen. Gegen das klare Urteil des Landgerichtes ist sie dann aber doch nicht in Berufung gegangen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema