Arzthaftungsrecht in der Praxis: viel beachteter Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht München

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. mit über 13.000 Ansichten auf der Homepage vor:

Oberlandesgericht München: Fehlerhafte Bandscheibenoperation mit Kontrastmittelaustritt in Weichteile, OLG München, Az. 1 U 4916/05

Chronologie

Die Klägerin begab sich aufgrund eines Bandscheibenvorfalles im Bereich C5/C6 in die Behandlung einer Klinik für Knie- und Wirbelsäulenchirurgie. Intraoperativ kam es zu einem Kontrastmittelaustritt. Es war eine Folgeoperation erforderlich, in der die betroffenen Wirbel versteift werden mussten. Die Patientin befindet sich nach wie vor in ärztlicher Behandlung aufgrund des Vorfalles.

Verfahren

Das Landgericht München I hatte die Klage nach umfangreicher Beweisaufnahme als unbegründet abgewiesen. Auf Berufung durch die Klägerin zum Oberlandesgericht München schlossen die Parteien einen Vergleich. Insbesondere ließ sich in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend klären, ob die Patientin von der Beklagtenseite über die Risiken der Operation, bei der es sich um eine sogenannte „Neuland-Methode“ handelte, hinreichend aufgeklärt worden war. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen

Die Rechtssprechung hat Grundsätze hinsichtlich der Aufklärungspflicht von Medizinern bei sogenannten „Neuland-Methoden“ aufgestellt. Zum Anlass genommen werden mussten „Robodoc“-Fälle, bei denen es nach dem Einsatz eines Roboters oft zu erheblichen Komplikationen gekommen war.

Nach diesen Grundsätzen des BGH besteht bei „Neuland-Methoden“ eine besonders gründliche Aufklärungspflicht, um dem Patienten die Gefahren des Eingriffs vor Augen zu führen.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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