Arzttermin nicht wahrgenommen, was passiert mit den Kosten?

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In Arztpraxen sind Termine für Behandlungen oft weit im Voraus geplant, und die Zeit von Fachärzten ist ein kostbares Gut. Nichtsdestotrotz kommt es vor, dass Patienten ihre Termine absagen oder nicht wahrnehmen. Dies führt nicht nur zu finanziellen Einbußen für die Praxen, sondern auch zu längeren Wartezeiten für andere Patienten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und im Jahr 2022 eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Welche Bedingungen gibt es an die Erhebung von Ausfallgebühren

Die Erhebung ärztlicher Ausfallgebühren kann hier zulässig sein, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung solcher Gebühren sind mehrere Kriterien entscheidend:

Ein Ersatzanspruch der Arztpraxis setzt voraus, dass ihr wegen des ausgefallenen Termins ein Verdienstausfall entstanden ist, etwa weil der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Patienten müssen innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Termin absagen. Was als angemessen gilt, kann je nach Art der Behandlung variieren.

Patienten müssen über die Möglichkeit der Erhebung von Ausfallgebühren im Falle einer nicht rechtzeitigen Absage informiert werden, idealerweise bei der Terminvereinbarung.

Die wirtschaftliche Tragweite

Die Erhebung von Ausfallgebühren ist nicht nur eine Frage der Kompensation für entgangene Einnahmen. Sie dient auch dazu, ein Bewusstsein für den Wert medizinischer Dienstleistungen zu schaffen. In einer Zeit, in der das Gesundheitswesen zunehmend unter Druck gerät, Kapazitäten effizient zu nutzen, sendet diese Entscheidung ein klares Signal aus. Sie erinnert daran, dass Termine für komplexe Behandlungen das Ergebnis sorgfältiger Planung und erheblicher Ressourcenallokation sind.

Was bedeutet diese Entscheidung für eine Praxis?

Für Ärzte bietet die Entscheidung des BGH eine wichtige Grundlage für die Gestaltung ihrer Geschäftspolitik. Sie ermutigt dazu, klare Richtlinien für Terminabsagen und Ausfallgebühren zu etablieren. Dies beinhaltet nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch die Organisation von Wartelisten und die Möglichkeit, kurzfristig frei werdende Termine anderen Patienten anzubieten. Durch eine proaktive Praxisführung können so die Auswirkungen von Terminausfällen minimiert werden.

Rechtstipp:

Die Entscheidung des BGH markiert einen wichtigen Punkt im Umgang mit der Ressource "ärztliche Behandlungszeit". Sie erkennt die Bedeutung der Zeitplanung in medizinischen Einrichtungen an und stellt einen rechtlichen Rahmen zur Verfügung, der sowohl die Interessen der medizinischen Dienstleister als auch der Patienten berücksichtigt.

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Foto(s): pixabay

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