Atlantic Global Asset Management/Questra Holdings: Keine BaFin-Erlaubnis! Anleger sollten handeln!

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Um die Unternehmen Atlantic Global Asset Management und Questra Holdings Inc., die Anleger mit hohen Gewinnen gelockt hatten, gibt es Ungereimtheiten:

Diese hatten behauptet, eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG beantragt zu haben, was gar nicht zutreffend ist.

So schreibt die BaFin aktuell mit Datum vom 27.07.2017 auf ihrer Homepage mit der Überschrift „Atlantic Global Asset Management/Questra Holdings Inc.: Keine Anträge für „Bankenlizenz“ sinngemäß, dass die beiden Unternehmen behaupten, bei der BaFin eine Erlaubnis gem. § 32 Abs. 1 KWG für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland beantragt zu haben. „Die entsprechenden Anträge liegen der BaFin jedoch nicht vor.“

Nach Ansicht von Dr. Späth und Partner Rechtsanwälte mbB ist dies bereits höchstgradig unseriös.

Auch z. B. die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA hatte bereits mit Datum vom 31.05.2017 vor den Aktivitäten von Questra Holdings Inc., Questra World Ltd. und Atlantic Global Asset Management gewarnt und davon abgeraten, auf Angebote dieser Gesellschaften zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, wozu z. B. auch eine Rückforderung der angelegten Gelder durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei gehören kann oder, sofern Anlegern ein Schaden entstehen sollte oder bereits entstanden ist, die Prüfung von Schadensersatzansprüchen.

Hierbei empfiehlt sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner ein umgehendes Handeln, um keine Zeit zu verlieren. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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