Auch beim Landgericht Stuttgart: Geld zurück von Online-Glücksspiel-Anbieterin!

  • 2 Minuten Lesezeit

Fast 62.000 Euro hatte ein Spieler beim Online-Glücksspiel verloren. Das Geld muss die Betreiberin zurückzahlen, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz war.

Auch vor dem Landgericht Stuttgart hat ein geschädigter Spieler Erfolg. Er hatte zwischen Januar 2015 und Oktober 2020 Verluste in Höhe von 61.794 Euro beim Online-Glücksspiel angehäuft. Aber da das Angebot nicht rechtmäßig war, muss die Betreiberin das Geld in voller Höhe zurückzahlen. Das Muster der landgerichtlichen Begründung ist bekannt und reiht sich hinter eine wachsende Zahl verbraucherfreundlicher Urteile.

„Vor dem 1. Juli 2021 war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet generell verboten. Seit diesem Stichtag sind die Angebote zwar erlaubt, aber eben nur dann, wenn die Veranstalter eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen können. Das trifft bisher nur auf die wenigsten Anbieterinnen von Online-Glücksspielen zu. Daher ist die Verurteilung durch das Landgericht Stuttgart folgerichtig und die Chancen sind gut, Schadenersatz für Verluste zu erhalten, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

„Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es unter anderem, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen, dass legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, und das Entstehen von Spielsucht zu verhindern. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf Seiten geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Der rechtliche Hintergrund: Da die Betreiber gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, und die Spieler können die Rückerstattung ihrer Verluste verlangen. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. In § 812 BGB heißt es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“ 

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema