Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Tätigkeit von Rechtsanwalt S. für die Sachse Vertriebs GbR:

Rechtsanwalt S. ist bereits seit geraumer Zeit für die Sachse Vertriebs GbR tätig. Ich hatte daher auf der Internetseite meiner Kanzlei und auch hier entsprechend berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-sachse-vertriebs-gbr.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-sachse-vertriebs-marlen-und-swen-sachse-gbr-kanzlei-S.-erhalten_153878.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-sachse-vertriebs-marlen-und-sven-sachse-gbr-rechtsanwalt-S.-erhalten_083332.html

Zu dem weiteren hier vorliegenden Schreiben:

In den weiteren hier vorliegenden Schreiben geht es um das Angebot eines Arzneimittels. Insoweit wird in dem Schreiben unter Verweis auf die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) ausgeführt, dass die Abgabe von Arzneimitteln ausschließlich Händlern gestattet ist, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt haben und die nach ihrer Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, über das sogenannte EU-Sicherheitslogo verfügen, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass eine Überprüfung ergeben habe, dass der angeschriebene Online-Händler entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden registriert ist und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstituts eingetragen ist. Er verfüge auch nicht über das amtliche EU- Sicherheitslogo, über das der Verbraucher die Verkaufsberechtigung überprüfen kann.

Dem angeschriebenen Online-Händler wird sodann die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung angeboten. Er soll

  • den Verkauf unverzüglich einstellen,
  • bevor er den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnimmt, die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen,
  • zukünftig im Zusammenhang mit dem Verkauf die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogo berücksichtigen und
  • Kosten i.H.v. 453,86 Euro erstatten.

Für den Fall, dass der angeschriebene Online-Händler das Angebot nicht annehmen will, wird die formelle Inanspruchnahme auf Unterlassung in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dies mit erheblichen Weiterungen und Kosten verbunden wäre.

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen unabhängig von der Berechtigung der erhobenen Vorwürfe Anhaltspunkte dafür, dass das hier vorliegenden Schreiben und das darin enthaltene Angebot für eine außergerichtliche Lösung rechtsmissbräuchlichen Charakter haben.

Meine Empfehlungen:

  1. Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch ein Schreiben von Rechtsanwalt S. erhalten?

Wenn Sie auch Post von Rechtsanwalt S. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Übrigens: Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass Rechtsanwalt S. auch für andere Mandanten tätig ist. Informationen zu den entsprechenden Fällen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-juwelier-chronotage.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-iocean-ug.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-wetega.htm


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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