Auch eine Abmahnung der ABB Asea Brown Boveri Ltd. erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der ABB Asea Brown Boveri Ltd. über die Kanzlei Taylor Wessing zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin zum Schweizer ABB-Konzern gehört. Der Name „ABB“ sei Bestandteil nahezu sämtlicher Unternehmen des ABB-Konzerns und darüber hinaus weltweit markenrechtlich geschützt. In diesem Zusammenhang wird auf die Unionsmarken mit den Nummern 002628964 und 002629673 sowie die IR-Marke zur Nummer 527480 mit Erstreckung auf Deutschland verwiesen. Die Marken seien für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützt, darunter in Klasse 9 unter anderem für Elektrische, Mess-, Anzeige-, Signal-, und Kontrollapparate sowie Instrumente und Geräte einschließlich Teile zu all den vorgenannten Erzeugnissen, Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Elektronische und elektrische Apparate.

Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und eine dort unter der Marke „ABB“ angebotene Antenne, die nicht von der Abmahnerin stammt, wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten ersetzen. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert (1.973,90 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der ABB Asea Brown Boveri Ltd. Über die Kanzlei Taylor Wessing erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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