Auch eine Abmahnung der abc distribution GmbH erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser für die abc distribution GmbH wegen einer falschen Herkunftsangabe zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 In der uns vorliegenden Abmahnung wird behauptet, dass Kabel mit „Made in Germany“ angeboten werden, obwohl diese Kabel nicht in Deutschland produziert wurden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Die Bewerbung mit „Made in Germany“ ist nur dann zulässig, wenn Produkte oder wesentliche Herstellungsschritte tatsächlich in Deutschland erfolgen. Es sollte daher geklärt werden, ob die Abmahnung berechtigt ist und die Produkte tatsächlich nicht in Deutschland hergestellt wurden.


Die Folgen einer derartigen Abmahnung sind jedoch weitreichend, da es ganz grundsätzlich darum geht, es zu unterlassen, mit unzutreffenden Herkunftsangaben zu werben. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass sowohl Bilder eines Produktes, wie aber auch der Beschreibungstext selbst eine Rolle spielen können. Auch eine Deutschlandfahne z.B. kann deutlich machen, dass ein Produkt in Deutschland hergestellt wurde.


Die geforderte Unterlassungserklärung ist jedenfalls weitreichender, als man auf dem ersten Blick meinen sollte.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser für die abc distribution GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema