Auch eine Abmahnung der CROSSFIT LLC über die Kanzlei Bird & Bird erhalten?

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Auch eine Abmahnung der CROSSFIT LLC über die Kanzlei Bird & Bird erhalten? Ich berate Sie.

Mir wurde eine Abmahnung der CROSSFIT LLC über die Kanzlei Bird & Bird wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der Verletzung der Rechte an den „CROSSFIT“-Marken (Unionsmarke zur Registernummer 12850673 und deutsche Marke zur Registernummer 302015035251, beide Marken geschützt unter anderem für Gymnastik- und Turngeräte). Zu diesen Marken wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Lizenzen nur an bestimmte Unternehmen erteilt, welche die von der Abmahnerin gesetzten Qualitätsstandards erfüllen.

Mit dem Abmahnschreiben wird auf ein eBay-Angebot des Abgemahnten verwiesen, das sich auf ein Sportgerät bezieht. In dem Angebot ist die Bezeichnung „Crossfit“ eingebunden. Hierzu wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dieses durch die Einbindung der Bezeichnung eine Verbindung zu der Abmahnerin und deren Fitnesskonzept hergestellt werde. Der Verkehr erkenne das bekannte CrossFit-Konzept und werde davon ausgehen, dass der Abgemahnte von der Abmahnerin für Gymnastik- und Turngeräte lizenziert sei, die sich besonders für das Training der Abmahnerin eignen. Dies sei nicht der Fall. Es bestehe Verwechslungsgefahr. Da der Abgemahnte kein Lizenznehmer der Abmahnerin sei, sei er nicht berechtigt, die Bezeichnung Grossfeld zu benutzen, um das Fitnessgerät damit zu bewerben.

Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro geltend gemacht, was Kosten in Höhe von 3.744,50 Euro entspricht.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In dem mir vorliegenden Fall ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Wenn der Vorwurf der Markenrechtsverletzung in der Sache selbst berechtigt ist, macht es im Hinblick auf den Anspruch auf Schadenersatz Sinn, Verhandlungen über eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit zu führen, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Meine Empfehlungen:

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CROSSFIT LLC über die Kanzlei Bird & Bird erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Übrigens: Wenn Sie Sportgeräte/Fitnessgeräte vertreiben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie bei der Bewerbung der Produkte keine markenrechtlich geschützten Begriffe benutzen. Der Begriff „SPINNING“ ist beispielsweise als Marke geschützt. Auch zu einem solchen Fall wurde mir eine Abmahnung vorgelegt, über die hier berichtet hatte:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-mad-dogg-athletics-inc-ueber-die-kanzlei-greyhills-erhalten-192125.html

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