Auch eine Abmahnung der DaReOl GmbH wegen Amazon erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann für die DaReOl GmbH   wegen Amazon zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Die DaReOl GmbH vertreibt nach eigenen Angaben über das Internet Garten- und Haushaltsgeräte. Gerügt wird in der Abmahnung, dass bei einem Amazon-Angebot ein Bundle angeboten wurde, d. h. der Amazon-Verkäufer hatte sich an eine ASIN angehangen, bei der neben dem Hauptprodukt auch noch ein Staubtuch mit angeboten wurde. Es wurde eine Testbestellung durchgeführt, bei der das Staubtuch in der Lieferung nicht dabei war. In der Abmahnung wird eine Irreführung behauptet. Der Abmahnung ist ein Urteil des Landgerichtes Berlin beigefügt mit einer entsprechenden Verurteilung in einem offensichtlich ähnlichen Fall.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:



Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Set- oder Bundle-Angebote bei Amazon sind ein beliebter Weg, um z.B. ein Markenprodukt Exklusiv verkaufen zu können. Entweder ein Teil des Sets ist ein Markenprodukt des Verkäufers, mit der Folge, dass nur dieser bei einer Bestellung dieses Produkt ausliefern kann. Oder, wie im vorliegenden Fall, der abgemahnte Händler, der sich an die ASIN angehangen hatte, hat schlichtweg übersehen, dass es sich um ein Bundle handelte.


In derartigen Fällen empfiehlt es sich nach meiner Erfahrung, sehr genau hinzusehen:


  • Wie sah die ASIN früher aus?
  • Welche EAN ist hinter der ASIN hinterlegt (die des Hauptproduktes?)?
  • Welche Marke ist in der ASIN hinterlegt?

Das Abändern einer ASIN durch einen Amazon-Verkäufer mit Schreibrechten kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Zudem ist es problematisch, eine ASIN einfach abzuändern, während andere Amazon-Verkäufer an der ASIN hängen, um dann abzumahnen.


Da sich die geforderte Unterlassungserklärung nicht nur auf die abgemahnte ASIN bezieht, sondern ganz grundsätzlich darauf, Bundles anzubieten, wenn diese dann bei einer Bestellung nicht ausgeliefert werden, ist eine derartige Unterlassungserklärung für Amazon-Verkäufer sehr problematisch.


Ich empfehle eine Beratung.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann für die DaReOl GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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