Auch eine Abmahnung der Reckit Benckiser Deutschland GmbH erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Reckit Benckiser Deutschland GmbH über die Kanzlei Bardehle Pagenberg zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einer der weltweit größten Hersteller von Produkten in den Bereichen Consumer Health, Hygiene und Haushalt ist. 

Sodann werden unter Verweis auf konkrete Angebote des Abgemahnten verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt:

  • Abgabe von Produkten ohne die für den Anwender bestimmten Informationen in deutscher Sprache
  • Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ohne Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwerts von 20.000,00 Euro erstatten (1.171,67 Euro).

Meine Einschätzung 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes von Verstößen gegen die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes (MPG) und gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Reckit Benckiser Deutschland GmbH über die Kanzlei Bardehle Pagenberg erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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