Auch eine Abmahnung der Sachse Energie GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Sachse Energie GmbH wegen Verstoß gegen § 312 k BGB zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


In der hier vorliegenden Abmahnung wird unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis der folgende Vorwurf erhoben:


„Da Sie als Makler Ihre Dienstleistungen im Rahmen von Online-Verträgen verkaufen, sind Sie nach § 312 k Abs. 2 BGB verpflichtet, den sogenannten Kündigungsbutton vorzuhalten. Die Vorschrift gilt uneingeschränkt seit dem 01.07.2022. Sie gilt auch für Vermittler, und nach der gesetzlichen Vorgabe muss der Kündigungsbutton gut lesbar mit dem Wort „Kündigen“ versehen sein.


Eine Überprüfung Ihrer Onlinepräsenz hat ergeben, dass diese über den vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht verfügt. (…)


Der Abschluss von entgeltlichen Energieversorgungsverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Weg, ohne den Kündigungsbutton vorzuhalten, ist unzulässig.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte wird zunächst darauf hingewiesen, dass die angesprochene Vertragsvermittlung ohne Kündigungsbutton ab sofort zu unterlassen ist.


Im Weiteren wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Aufwendungsersatz zu zahlen.


Meine Einschätzung:


Die hier vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in mehreren Parallelverfahren der gleiche Vorwurf erhoben worden ist und dass sich in allen hier vorliegenden Abmahnschreiben widersprüchliche Angaben zu dem Betrag des zu zahlenden Aufwendungsersatzes finden.


Nach meiner Auffassung bestehen Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen.


Meine Empfehlungen:


  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen und berät Betroffene.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Sachse Energie GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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