Auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei NOTOS zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Samsung Electronics GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Samsung Electronics GmbH bereits seit einiger Zeit gegen Verletzungen der Marke „SAMSUNG“ vorgeht. In der Vergangenheit hatten sich wiederholt Online-Händler an mich gewandt, die wegen des Vorwurfes der Verletzung der Marke eine Abmahnung erhalten haben. Über entsprechende Fälle hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-samsung-electronics-gmbh-ueber-die-kanzlei-notos_160894.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Auch in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Marke „SAMSUNG“. Konkret geht es um Akkus, die mit der Marke „SAMSUNG“ gekennzeichnet sind, obwohl sich nicht um Originale von Samsung handeln soll.

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte zur Unterlassung, zum Schadenersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

Zu den Forderungen in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll wie in den anderen hier vorliegenden Fällen

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Auskunft erteilen unter Vorlage von Belegen,
  • Rechnung legen über den Umfang der Verletzungshandlungen,
  • alle widerrechtlich mit der Bezeichnung „SAMSUNG“ gekennzeichneten Waren aus den Vertriebswegen zurückzurufen und vernichten oder wahlweise an Samsung herausgeben,
  • Schadenersatz leisten und
  • die Kosten der anwaltlichen Abmahnung basierend auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung Samsung Electronics GmbH sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, gegebenenfalls auch ein gerichtliches Verfahren geführt wird und eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei NOTOS erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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