Auch eine Abmahnung des Freistaats Bayern über die Rechtsanwälte Bettinger erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung des Freistaats Bayern über die Rechtsanwälte Bettinger zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, der Freistaat Bayern betreibe unter der Bezeichnung „Schloss Neuschwanstein“ bzw. „Neuschwanstein“ das bekannte, für den Besucherverkehr eingerichtete und geöffnete, Schloss. Im Rahmen dieses Betriebs erbringe er die für ein Museum typischen Leistungen. Im Schloss befinde sich außerdem ein Café & Bistro und ein Museumsshop.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Freistaat Bayern Inhaber von Unternehmenskennzeichenrechten, Namensrechten und Markenrechten ist.

Sodann wird auf die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte verwiesen, die mit einer Abbildung von Schloss Neuschwanstein und der Bezeichnung „Neuschwanstein“ versehen sind. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, die Benutzung der Bezeichnung erfolgte offensichtlich zu dem Zweck, die mit den Zeichen verbundene Wertschätzung und deren Aufmerksamkeitswert für den Vertrieb der Produkte auszunutzen, ohne dass hierfür ein rechtfertigender Grund ersichtlich sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe von nicht weniger als 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, die fraglichen Produkte vernichten und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro erstatten (1.822,96 Euro).

Meine Einschätzung 

Eine kennzeichenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Freistaats Bayern über die Rechtsanwälte Bettinger erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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