Auch eine Abmahnung von BMW über die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Dem mir aktuell vorliegenden Abmahnverfahren ist ein Verfahren über eine Grenzbeschlagnahme (Aussetzung der Überlassung - AdÜ) beim Zoll vorausgegangen. Der Zoll hat hierzu mitgeteilt, dass eine an den Betroffenen gerichtete Postsendung zollrechtlich kontrolliert wurde und dass hierbei der Verdacht entstanden ist, dass die Ware ein Schutzrecht verletzt, für das ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt worden ist. Vor dem Hintergrund einer entsprechenden Information des Zolls haben sich nunmehr auch die Rechtsanwälte der BMW AG mit einem Abmahnschreiben an den Betroffenen gewandt. In der Abmahnung wird zunächst auf den markenrechtlichen Schutz für das BMW-Logo verwiesen. Sodann wird unter Verweis auf die Mitteilung des Zolls der Vorwurf erhoben, dass der Versuch unternommen worden ist, Ware nach Deutschland einzuführen, die ohne Genehmigung der BMW AG mit dem BMW-Logo versehen ist. Es wird sodann der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben Unterlassungsverpflichtungen eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Auskunft und Zustimmung zur Vernichtung der Waren gefordert. Im Übrigen wird in dem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Abmahnung keine Kosten geltend gemacht werden, wenn die geforderten Erklärungen fristgerecht und vollständig eingehen.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. Die mit der mir vorliegenden Abmahnung geforderte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, da im Falle einer falschen Reaktion auf die Abmahnung eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Abmahnungen und berät Betroffene.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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