Auch eine Abmahnung von der Primis SSF Handels GmbH & Co.KG wegen Lilial erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft für die Primis SSF Handels GmbH & Co.KG wegen des Vertriebs von Kosmetik mit dem in der EU verbotenen Stoff Lilial zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


Seit dem 01.03.2022 sind bestimmte Chemikalien in  Kosmetikprodukten verboten. Es handelt sich hierbei um sogenannte CMR-Stoffe, d.h. Stoffe, die im Verdacht stehen Karzinogene, Mutagene oder produktionstoxisch zu sein. In der zwei der als CMR-Stoffe geltenden Inhaltsstoffe (insgesamt wurden 23 Inhaltsstoffe verboten) sind für die Praxis besonders relevant. Es ist zum einen der synthetische Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylypropional). Lilial verleiht Kosmetikprodukten einen leicht blumigen Duft, ähnlich wie Maiglöckchen. Verwendet wird er häufig in Duschgels, Seifen und Cremes. Verboten ist auch der Stoff Zinkpyrithion, der in Antischuppenmitteln verwendet wird.

Für Kosmetik, die derartige Inhaltsstoffe enthalten gilt seit dem 01.03.2022 ein Verkaufsverbot. Eine Übergangsfrist gab es nicht. Das Verbot wurde damals relativ kurzfristig im November 2021 bekannt gemacht. Nach unserem Eindruck ist das Verbot dieser Stoffe vielen Verkäufern von Kosmetik nicht bekannt. Die Informationspolitik  der Hersteller war eher zurückhaltend. Gleiches gilt auch für Produktrückrufe.

In der Abmahnung wird jedenfalls gerügt, dass der Abgemahnte eine Spülung der Fa. Dove angeboten hatte. Diese Spülung beinhaltete den in der EU verbotenen Stoff Lilial. Es wurde eine Testbestellung veranlasst, das Produkt wurde  durch ein Sachverständigengutachten überprüft.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.Neben Abmahnkosten werden auch die Kosten für das Sachverständigengutachten geltend gemacht.


Meine Einschätzung: 

Die geforderte Unterlassungserklärung geht über das konkret in der Abmahnung benannte Produkt hinaus. Es sollte daher auf jeden Fall geklärt werden, welche anderen Produkte des Verkäufers unter Umständen ebenfalls gegen dieses Verbot verstoßen. Erscheinen immer noch viele Kosmetikprodukte mit diesem Inhaltsstoff im Verkehr zu sein.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Medius Rechtsanwälte für dieRechtsanwälte für die Primis SSF Handels GmbH & Co.KG wegen Lilial in Kosmetik erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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