Auch eine Abmahnung von Frau Claudia Regina Lucas über Rechtsanwälte Steinhauer pp erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther für Frau Claudia Regina Lucas zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der Schuhe zum Kauf anbietet. Unter Bezugnahme auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird ausgeführt, dass die Abmahnerin im Rahmen von mehreren durchgeführten Testkäufen feststellen musste, dass der Abgemahnte Verbrauchern nach Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechtes nach der Rücksendung der Waren lediglich den reinen Verkaufspreis und nicht die ebenfalls berechneten Portokosten für die Hinsendung der Waren zum Verbraucher erstattet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Unternehmer dem Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechtes auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung der Waren zurückzugewähren hat. In der Tat besteht eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung (§ 357 Abs. 2 Satz 1 BGB), weshalb in der seit dem 13.06.2014 geltenden Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung auch eine entsprechende Information enthalten ist. Im Ergebnis wird mit dem hier aktuell vorliegenden Abmahnschreiben der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte durch sein Verhalten gegen §§ 3, 3 a UWG verstoße.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro geltend gemacht, was einem Betrag in Höhe von 865,00 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung verdeutlicht, dass inzwischen nicht mehr nur leicht ermittelbare Verstöße gegen Informationspflichten im Internet abgemahnt werden, sondern dass zunehmend auch Testkäufe durchgeführt werden, um die Abwicklung von Verträgen durch Wettbewerber zu überprüfen. Als Online-Händler sollten Sie daher auch auf die rechtskonforme Abwicklung im Zusammenhang mit Ansprüchen aufgrund der Ausübung des Widerrufsrechtes achten. Soweit früher rechtlich umstritten war, ob im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes auch die Hinsendekosten zu erstatten sind, ist diese Frage inzwischen rechtlich geklärt.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Steinhauer Günther für Frau Claudia Regina Lucas erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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