Auch eine Abmahnung von Luis Tome über die Rechtsanwälte Breuer Lehmann erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Rechtsanwälte Breuer Lehmann für Herrn Luis Tome zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner seit Jahren als Anbieter von Türsprechanlagen tätig ist und dass die Produkte des Abmahners unter anderem über seinen Online-Shop und auf Amazon angeboten und vertrieben werden.

Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abmahner Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Wortmarke „Rongtel“ ist (eingetragen unter der Registernummer 302017103413 unter anderem für „Türsprechanlagen“). Ein aktueller Registerauszug ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Gerügt wird sodann, dass der Abgemahnte auf dem Online-Marktplatz eBay ebenfalls Türsprechanlagen mit der Angabe der Marke bewerbe, anbiete und vertriebe, ohne dass der Abmahner ihm die Zustimmung zur Benutzung der Marke erteilt hätte. Hierdurch begehe der Abgemahnte eine Verletzung der Kennzeichenrechte.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro entspricht.

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Breuer Lehmann für Herrn Luis Tome erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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