Auch eine Abmahnung von Miele von Brandi Rechtsanwälte wegen Miele-Zubehör erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der Brandi Rechtsanwälte für  für die Firma Miele & Cie. KG  wegen Verletzung der Marke „Miele“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Markenrechtliche Abmahnungen der die Firma Miele & Cie. KG   von Brandi Rechtsanwälte sind uns aus unserer aktuellen Beratungspraxis bekannt (siehe hier und hier). In den bisher uns zur Beratung vorgelegten Abmahnungen von Miele ging es um angebliche Parallelimporte (unzulässiger Import von Original-Miele-Produkten von außerhalb der EU), da Miele ein Vertriebssystem unterhält, bei dem es offiziellen Mielehändlern untersagt ist, Miele-Produkte an Wiederverkäufer zu verkaufen.

Nunmehr geht es um etwas anderes:

In dieser Abmahnung wird dem Abgemahnten u.a vorgeworfen, die Marke „Miele“ verletzt zu haben, dafür Miele-Produkte kompatible Ersatzteile angeboten worden. In der Artikelbeschreibung im Internet wurde jedoch nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein original Miele-Ersatzteil handelt.




 Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht.


Meine Einschätzung: 

Bei der Bewerbung von Zubehör für ein Markenprodukt (z.B. Ersatzteile für Miele) muss sowohl in der Artikelüberschrift im Internet, wie aber auch in der Artikelbeschreibung deutlich werden, dass es sich nicht um ein Original-Produkt des Markenherstellers handelt. Zu einer Falle kann auch die Information „Artikelmerkmale“ bei eBay werden. Hinzukommt, dass der Name des Markeninhabers nur dann verwendet werden darf, wenn dies für die Artikelbeschreibung und den Artikel zwingend notwendig ist. Eine Übersicht zur Rechtslage mit wichtigen Tipps habe ich hier zusammengestellt:



Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von der Firma Miele & Cie. KG  erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Brandi Rechtsanwälte für die  Firma Miele & Cie. KG  erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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