Auch Ombudsmann der privaten Banken empfiehlt Teilrückzahlung der Vorfälligkeit

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HVB soll 50 % der vereinnahmten VFE wieder erstatten

Nach dem Ombudsmann des BVR hat nun auch der Ombudsmann des Bankenverbands, dem alle wesentlichen privaten Banken angeschlossen sind, in einem von SALEO geführten Schlichtungsverfahren angeraten, dass die HVB (Unicredit) 50 % der vereinnahmten Vorfälligkeit wieder an die Mandanten erstatten soll.

Der Ombudsmann hält es dabei für naheliegend, dass die Argumentation von SALEO hinsichtlich des Urteils des EuGH vom 09.09.2021 und dessen Auswirkungen auf § 502 BGB (dazu hier) zutreffend ist.

keine höchstrichterliche Klärung

Da es keine Klärung durch den BGH zu dieser Frage bislang gibt, empfiehlt der Ombudsmann einen hälftigen Vergleich.

Weitere Fragen, wie die Zulässigkeit von negativen Wiederanlagerenditen und die Zulässigkeit von AGB-mäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelten, lässt der Ombudsmann offen.

Auch konkrete Angriffe hinsichtlich der Information der HVB werde nicht weiter thematisiert.

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Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankrecht | SALEO Recht (saleo-recht.de)

Foto(s): @SALEO


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