Auch Ombudsmann der privaten Banken empfiehlt Teilrückzahlung der Vorfälligkeit
- 1 Minuten Lesezeit
HVB soll 50 % der vereinnahmten VFE wieder erstatten
Nach dem Ombudsmann des BVR hat nun auch der Ombudsmann des Bankenverbands, dem alle wesentlichen privaten Banken angeschlossen sind, in einem von SALEO geführten Schlichtungsverfahren angeraten, dass die HVB (Unicredit) 50 % der vereinnahmten Vorfälligkeit wieder an die Mandanten erstatten soll.
Der Ombudsmann hält es dabei für naheliegend, dass die Argumentation von SALEO hinsichtlich des Urteils des EuGH vom 09.09.2021 und dessen Auswirkungen auf § 502 BGB (dazu hier) zutreffend ist.
keine höchstrichterliche Klärung
Da es keine Klärung durch den BGH zu dieser Frage bislang gibt, empfiehlt der Ombudsmann einen hälftigen Vergleich.
Weitere Fragen, wie die Zulässigkeit von negativen Wiederanlagerenditen und die Zulässigkeit von AGB-mäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelten, lässt der Ombudsmann offen.
Auch konkrete Angriffe hinsichtlich der Information der HVB werde nicht weiter thematisiert.
VFE vom Experten prüfen lassen
Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung. Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.
Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.
Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Artikel teilen: