Audi A5 mit Dieselmotor EA 288 – LG Düsseldorf spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

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VW hat im Abgasskandal um Dieselfahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 22.02.2022, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 16 O 248/20). Konkret ging es um einen Audi A5 2,0 TDI.

Der Kläger hatte den Audi A5 Sportback mit dem Dieselmotor EA 288 und SCR-Katalysator im Jahr 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Auch wenn für das Modell kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vorliegt, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde.

Zur Begründung führte er aus, dass in dem Fahrzeug die sog. Fahrkurvenerkennung verbaut sei. Diese Funktion erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, ändere sich das Abgasverhalten und es werde eine höherer Abgasrückführungsrate beibehalten als unter realen Bedingungen im Straßenverkehr. Durch das geänderte Emissionsverhalten stoße das Fahrzeug auf dem Prüfstand weniger Stickoxide aus als im Realbetrieb.

Das LG Düsseldorf folgte den Ausführungen des Klägers, dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Abgasreinigung erfolge auf dem Prüfstand in einer anderen Weise als auf der Straße. Einen plausiblen Grund für diese unterschiedliche Vorgehensweise und die Verwendung der Fahrkurvenerkennung legte VW nicht dar. Für das LG Düsseldorf stand daher fest, dass der Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

In der Regel wird dann der Kaufvertrag rückabgewickelt und gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Da in diesem Fall der Kläger den Audi A5 behalten wollte, sprach das LG Düsseldorf ihm den sog. kleinen Schadenersatz zu. Das heißt, er kann das Auto behalten und bekommt den Minderwert, den das Fahrzeug durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung verwendet hat, erlitten hat, ersetzt. Den Minderwert bezifferte das Gericht mit 20 Prozent des Kaufpreises.

Wie schon den durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 hat VW auch den Nachfolgemotor EA 288 entwickelt und hergestellt. Wie der Vorgänger wird auch der EA 288 in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich aber auch bei dem Nachfolgemotor EA 288 nicht erledigt, wie u.a. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt. „Als Motorenherstellerin steht VW für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung in der Verantwortung. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW schon bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Schwering Rechtsanwälte hat schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal 2.0 erzielt. „VW behauptet zwar, dass es beim Motor EA 288 keine Abgasmanipulationen gibt, die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. Daher bestehen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



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