Audi A8 – LG Krefeld spricht Schadensersatz im Abgasskandal zu

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Audi steckt mit dem A8 tief im Abgasskandal. Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verschiedene Rückrufe für die Oberklassenlimousine wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Betroffene A8-Fahrer haben daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie auch ein Urteil des Landgerichts Krefeld zeigt. 

Das LG Krefeld sprach dem Käufer eines Audi A8 mit Urteil vom 11. März 2020 Schadensersatz zu (Az.: 2 O 509/18). Audi habe in dem A8 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Audi müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, so das Gericht. 

Konkret ging es in diesem Fall um einen A8 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6, den der Kläger als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Wie für viele andere Audi-Modelle mit 3 Liter TDI-Motor ordnete das KBA für den A8 einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Die Behörde bemängelte die sog. schnelle Aufheizstrategie. Die Funktion verringert den Abgasausstoß, ist aber fast nur im Prüfmodus aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr wieder steigt. Audi müsse die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. 

Der Kläger folgte zwar dem Rückruf und ließ das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. 

Dass die von Audi verwendete Aufheizstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung ist, sei schon durch den Rückruf des KBA bewiesen, stellte das LG Krefeld klar. Diese Abgassoftware sei einzig zu dem Zweck eingebaut worden, die Emissionswerte zu beschönigen und so die Zulassung nach der Abgasnorm 6 zu erreichen, obwohl die Grenzwerte tatsächlich nicht eingehalten werden. Die Abschalteinrichtung sei vor Behörden und Verbrauchern verschleiert worden, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. 

Die Verbraucher seien dadurch getäuscht worden. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Auto nicht gekauft hätte, wenn er von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Der Schaden sei ihm daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und könne durch ein Software-Update nicht beseitigt werden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Krefeld. 

„Das KBA hat nicht nur den A8, sondern praktische alle Audi-Modelle mit 3 oder 4,2 Liter-Dieselmotor vom A4 bis zum A8, vom Q5 bis zum Q7 unter dem Code 23X6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Wie das Urteil zeigt, haben Audi-Kunden gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/

 



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