Audi Abgasskandal Gerichte bestätigen EuGH Rechtsprechung

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Das Landgericht Gera hat dem einen durch die Rechtsanwälte Klamert & Partner München geführten Verfahren (Az. 8 O1508/21) ein Urteil gegen die Audi AG erlassen. 

Hierin wurde die Audi AG verurteilt,  den Kläger, von den noch offenen Darlehensraten inklusive der Schlussrate für den Kfz Kauf freizustellen, sowie die bereits bezahlten Darlehensraten, nebst Zinsen ab Klageerhebung i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen.

Der Kläger erwarb im Jahr 2018 einen Audi A6 Quattro 3.0V6 TDI Euro 6 als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug unterliegt einem Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschaltvorrichtungen. Für das Fahrzeug existiert ein Software Update, das im Nachgang auf das Fahrzeug aufgespielt wurde.

Den Gebrauchtwagen erwarb der Kläger mittels eines Darlehens. In dem PKW ist die so genannte Aufheizstrategie A implementiert, für die wie gesagt ein Rückruf des Kraftfahrt Bundesamts besteht weiterhin ist in dem Fahrzeug ein Thermofenster verbaut.

Der Kläger beantragte für das Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km anzusetzen.


Das Landgericht Gera verurteilte die Audi AG zu Recht zum Schadensersatzanspruch aus §§ 823, 31 BGB i.V.m. § 249 ff. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Zur Überzeugung des Landgerichts standfest das eine Betrugssoftware eingebaut war, die zu niedrigeren NOX Immissionen im Vergleich zu realen Fahrbetrieb führt. Dieser Einbau der Abschaltvorrichtung ist nicht nach Art. 5 Abs. 2 S. 2 lit. a bis C VO (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig.

Die Audi AG trat der klägerischen Argumentation nicht bzw. unzureichend entgegen.

Dem klägerischen Anspruch steht nicht entgegen, dass die Beklagte ein durch das KBA genehmigte Software Update nach Kaufvertragsschluss aufgespielt hat. Nach Meinung des Gerichts ist bereits mit Erwerb des Fahrzeugs der Schaden entstanden.

Dem Anspruch des Klägers steht nicht entgegen, dass – wie die Beklagte meint – die Darlehenskosten deshalb nicht zu erstatten sein, weil der Kläger auch ein gleichwertiges anderes Fahrzeug hätte finanzieren müssen. Das Gericht sieht klar, dass es auf der Hand liegt, dass es ohne den irrtumsbedingten Fahrzeugerwerb auch nicht zur Finanzierung des Kaufpreises gekommen wäre. Der Kläger wollte genau dieses werthaltige, hochmotorisierte und prestigeträchtige Fahrzeug der Oberklasse und damit gerade ein Spitzenmodell der Beklagten kaufen. Insoweit ist nichts dafür ersichtlich, dass der Kläger, wenn er um die Täuschung gewusst hätte, gleichfalls ein Darlehen zur Finanzierung eines anderen Wagens aufgenommen hätte.

Das Gericht schloss sich der Überzeugung an, das die Nutzungsentschädigung bei der km Laufleistung von 300.000 km abzurechnen sei.

Eine Abweichung von diesem Berechnungsmodell ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 21.3.2023 C – 100/21 für das Gericht nicht veranlasst, da der hier festgestellte Schadensersatzanspruch dem Grundsatz der effektiven Umsetzung des Unionsrechts wahrt.

Weiterhin war das Gericht der Meinung, dass eine Aussetzung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 8.5.2023 in der Sache nicht bedurfte, weil bereits ein Anspruch der Klägerseite ohne, dass es auf das Thermofenster ankäme zu bejahen ist und auch hinsichtlich der Schadensberechnung die effektive Durchsetzung des Unionsrechts keine Anpassung der bisher geführten Berechnung des Schadensersatzes gebietet


Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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