Audi Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss Kosten übernehmen

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Die ARAG-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal die Kosten für eine Schadenersatzklage gegen Audi übernehmen. Auch für das Berufungsverfahren. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 5. Mai 2023 entschieden (Az.: 9a O 122/22). Dabei lehnte es sich an die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an.

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). „Dementsprechend muss dem Autohersteller kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Damit hat der EuGH die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich erleichtert“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem hat der EuGH entschieden, dass auch Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen.

An dieser Rechtsprechung orientierte sich das Landgericht Düsseldorf. In dem Fall hatte der Käufer eines Audi A6 Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. käme ein Thermofenster zum Einsatz. Die Klage hatte in erster Instanz am Landgericht Bonn keinen Erfolg. Der Kläger ließ sich dadurch nicht entmutigen und wollte Berufung einlegen. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung verweigerte ihm allerdings die Deckungszusage für das Berufungsverfahren mit der Begründung, dass die Klage keine ausreichenden Erfolgsaussichten habe.

Das sah das LG Düsseldorf anders und verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Der EuGH hatte schon im Dezember 2020 entschieden, dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Deutsche Gerichte sind bislang aber davon ausgegangen, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung allein nicht für Schadenersatzansprüche ausreicht. Vielmehr müsse dem Autohersteller auch nachgewiesen werden, dass er mit Vorsatz, sprich im betrügerischer Absicht, gehandelt habe. „Das ist nach dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 jedoch nicht nötig und  schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers begründet Schadenersatzansprüche“, so Rechtsanwalt Gisevius. In Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH befand das LG Düsseldorf, dass die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage gegen Audi hinreichend gegeben seien und die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen müsse.

Nachdem der ehemalige Audi-Chef Stadler im Abgasskandal inzwischen ein Geständnis abgelegt hat, dürften die Erfolgsaussichten für Klagen gegen Audi noch weiter gestiegen sein.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal



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