Audi Rückruf 23X6 – Gericht spricht Schadenersatz bei Audi Q7 zu

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Der ursprüngliche VW-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189. Die Manipulationen gingen jedoch weiter und erfassten auch Modelle ab 3 Liter Hubraum, die von der Konzerntochter Audi gebaut wurden. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ruft Audi diese Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, unter dem Code 23X6 zurück. Betroffen von dem Rückruf sind u.a. auch die Premiummodelle Audi A8 oder Audi Q7. 

In der Werkstatt soll die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Die langfristigen Auswirkungen eines Updates auf den Motor, beispielsweise auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß sind nicht geklärt. Hinzu kommt der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge. 

„Betroffene Audi-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit 3 Liter-Dieselmotoren die Käufer durch die Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

So hat z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18.08.2020 dem Käufer eines Audi Q7 Schadenersatz zugesprochen. Unter dem Code 23X6 hatte er einen Rückruf für seinen Q7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 erhalten und wurde zur Installation eines Software-Updates aufgefordert. 

Er ließ das Update aber nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Q7 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. Audi habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können. Der Kläger könne daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreise abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das Gericht. 

Der Motor des Typs EA 897 wird nicht nur in diversen Audi-Modellen, sondern auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne oder im VW Touareg verwendet. „Bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen, wie inzwischen eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. 

„Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Daher sind die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Rückenwind für Schadensersatzklagen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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