Aufbau eins Unternehmens für ausländische Investoren und vorübergehender Aufenthalt

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Aufbau eines Unternehmens für ausländische Investoren und vorübergehender Aufenthalt

Ein Ausländer hat das Recht einen vorübergehenden Aufenthalt zu bekommen, insofern er die allgemeinen Bedingungen für diesen Aufenthalt erfüllt. In diesem Fall ist der wichtigste Beweis die Begründung seines Aufenthaltes im Land. Der vorübergehende Aufenthalt ermöglicht dem Ausländer in einem Zeitraum von einem Jahr in Bosnien und Herzegowina zu bleiben, was ein übliches Verfahren darstellt, insofern es nicht möglich ist, die Erlaubnis auf anderen Wegen zu beschaffen. Der vorübergehende Aufenthalt wird nach gesetzlichen Regeln verliehen, so müssen die entsprechenden Unterlagen zugestellt werden, die den Grund ihres Aufenthaltes erklären und andere notwendige Beweise, die nach den allgemeinen Bedingungen für den vorübergehenden Aufenthalt vorgeschrieben sind.

Außer den oben genannten Bedingungen muss der Ausländer, der die Aufenthaltserlaubnis oder auch die Verlängerung des Aufenthalts beantragt, den Beweis über die bezahlte administrative Gebühr vorlegen.

Die Beweise von Punkt 2. bis 7. der oben genannten allgemeinen Bedingungen sind allgegenwärtig für jede Art des Aufenthalts, während sich die Unterlagen aus Punkt 1., mit denen die Gründe des Aufenthalts erklärt werden, bezüglich des Grundes auch ändern.

Dieses Verfahren ist etwas anders für Investoren und Unternehmensgründer. Vor allem für die, die sich für eine Unternehmensgründung interessieren, müssen ein Unternehmen gründen, was bedeutet, dass sie dem Gericht alle formalen Anforderungen zustellen müssen. Dann wird auf die Erlaubnis gewartet und es müssen zusätzliche Unterlagen für die Verleihung der ID- und Registernummer zugestellt werden. Es muss der Vertrag mit dem Steuerberater/Buchhalter vorgelegt werden, die Anfertigung des Vertrags für die Ernennung des Direktors des Unternehmens, die Anfertigung des Mietvertrags und die Eröffnung eines Bankkontos müssen ebenfalls vorgelegt werden. Dieses Verfahren dauert ungefähr 30-45 Tage. In manchen Fällen konnten wir dieses Verfahren auch beschleunigen, sodass es nur 2 Wochen gedauert hat.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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