Aufforderungsschreiben der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton nach erfolgter Grenzbeschlagnahme

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Unsere Kanzlei wird regelmäßig bezüglich Aufforderungsschreiben der CBH Rechtsanwälte aus Hamburg, welche die Firma Louis Vuitton Malletier aus Frankreich (im Folgenden Louis Vuitton), vertreten, beauftragt.


Der Gegenstand der Schreiben ist stets ähnlich.


Im vorliegenden Fall habe das Hauptzollamt Frankfurt a. M. der Kanzlei CBH mitgeteilt, dass die angeschriebene Person Empfängerin eines Pakets sei, welches Louis Vuitton-Falsifikate enthält. Die angeschriebene Person sei daher sowohl in zoll- als auch in markenrechtlicher Sicht für die Einfuhr der Falsifikate in die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich.


Mit der Einfuhr etwaiger Falsifikate werden verschiedene Markenrechte von Louis Vuitton verletzt. So wird u. a. auf verschiedene Unionsmarken, wie dem bekannten Logo verwiesen.


Aufgrund dessen stehe Louis Vuitton gemäß Artikel 23 Abs. 1 VO (EU) Nr. 608/2013 ein Vernichtungsanspruch im Hinblick auf die eingeführten Waren zu. Die angeschriebene Person wird daher aufgefordert, gegenüber Louis Vuitton und dem Zoll unter Fristsetzung zu erklären, dass sie mit der Vernichtung der sichergestellten Louis Vuitton-Falsifikate einverstanden ist. Eine entsprechende vorformulierte Erklärung wird dem Schreiben beigefügt.


Des Weiteren wird die angeschriebene Person aufgefordert, Louis Vuitton die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens und der Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte zu erstatten. Diese Kosten werden dabei mit einer Pauschale von 235,00 € angesetzt. Hier wird ebenfalls unter Fristsetzung aufgefordert, den genannten Betrag an die CBH Rechtsanwälte zu überweisen.


Sofern dem Anspruch von Louis Vuitton auf Vernichtung der gefälschten Ware widersprochen würde, sähen sich die CBH Rechtsanwälte gezwungen, Louis Vuitton zu empfehlen, ihre Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend zu machen, was mit erheblich höheren Kosten für die angeschriebene Person verbunden wäre.


Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton erhalten?


Sollten auch Sie ein Aufforderungsschreiben der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton erhalten haben, bietet es sich stets an, den Sachverhalt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu besprechen. Insbesondere sollte keine voreilige Erklärung oder gar eine Zahlung an die Gegenseite geleistet werden. Hier ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite auch bestehen.


Wir betreuen sein vielen Jahren deutschlandweit unsere Mandanten in ähnlich gelagerten Fällen.


Gerne können Sie uns Ihr Schreiben per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.


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