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Aufhebungsvertrag

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Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten oder möchten Sie selbst Ihr Arbeitsverhältnis im Einvernehmen mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber beenden? Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, was ein Aufhebungsvertrag ist, welche Vor- und Nachteile er bietet und was Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmendem und Arbeitgebendem über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

In Abgrenzung dazu stellt eine Kündigung eine einseitige Erklärung dar, die nicht der Zustimmung der anderen Partei bedarf.

Ein Abwicklungsvertrag hingegen setzt das Vorliegen einer Kündigung voraus und trifft Regelungen im Zusammenhang mit dieser, wie z.B. über eine mögliche Freistellung, Urlaubsabgeltung oder Abfindungszahlung. Der Abwicklungsvertrag entscheidet also nicht über das Ob, sondern das Wie des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Aufhebungsvertrag?

Ein Vorteil an einem Aufhebungsvertrag ist, dass hier der Beendigungszeitpunkt völlig frei festgelegt werden kann. Gegenüber der ordentlichen Kündigungsfrist können kürzere oder längere Fristen nach Belieben festgelegt werden.

Oftmals zeigen sich Arbeitgebende im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, der auch in ihrem Interesse liegt, dazu bereit, eine Abfindung zu zahlen und ein gutes Zeugnis zu erteilen.

Zu beachten ist jedoch, dass in der Regel durch die Agentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit verhängt wird. Dies kann für den Fall, dass noch keine neue Stelle in Aussicht ist, nachteilig sein.

Was ist beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beachten?

Der oftmals interessanteste Punkt im Rahmen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags ist die Vereinbarung einer Abfindung. Für diese werden oft 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Es können aber auch 0,25 bis 1,0 oder sogar noch mehr angemessen sein. Letztendlich ist jeder Einzelfall für sich zu beurteilen.

Grundsätzlich gilt: Je größer das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, desto höher ist die Chance, eine hohe Abfindung zu erzielen.

Zudem hängt die Höhe maßgeblich von dem Kündigungsschutz ab, für den insbesondere das Kündigungsschutzgesetz entscheidend ist.

Darüber hinaus sollten weitere Komponenten bedacht werden. Miteinzubeziehen sind insbesondere das Gehalt für die Zeitspanne zwischen Ausscheiden und Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ggf. anteilige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Jahresboni oder ggf. eine Urlaubsabgeltung, falls dieser nicht mehr genommen werden kann.

In Hinblick auf das Arbeitslosengeld besteht bei einer betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, eine Sperrzeit zu umgehen. Hierzu muss der Aufhebungsvertrag die Klar­stel­lung ent­hal­ten, dass dieser zur Ver­mei­dung ei­ner an­de­ren­falls un­aus­weich­li­chen or­dent­li­chen, aus be­triebs­be­ding­ten Gründen aus­zu­spre­chen­den Kündi­gung ver­ein­bart wur­de, die Kündi­gungs­frist ein­ge­hal­ten wird und die Ab­fin­dung ma­xi­mal ein hal­bes Mo­nats­ge­halt pro Beschäfti­gungs­jahr beträgt.

Typisch sind außerdem Klauseln, nach denen ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erstellen ist. Darüber hinaus kann das Zeugnis auch vollständig ausformuliert werden.

Zuletzt ist insbesondere die Einhaltung der Schriftform zu beachten. Beide Vertragsparteien müssen den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Gerne können Sie uns kontaktieren, um zu klären, ob und in welcher Form in Ihrem persönlichen Fall ein Aufhebungsvertrag möglich und sinnvoll ist. Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin zur kostenlosen Erstberatung!


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