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Aufhebungsvertrag & Abfindung 2025: Berechnung & wie Sie Ihr Maximum sichern - Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

  • 4 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Diese Situation ist für viele Arbeitnehmer zunächst verunsichernd. Einerseits winkt oft eine Abfindung und die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich zu beenden. Andererseits lauern Fallstricke: Eine zu geringe Abfindung, Nachteile beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit) oder ungünstige Klauseln können teuer werden.

Dieser Artikel erklärt, worauf Sie bei einem Aufhebungsvertrag achten müssen, wie Sie Ihre potenzielle Abfindung realistisch einschätzen und warum eine anwaltliche Prüfung bares Geld wert sein kann.

Was ist ein Aufhebungsvertrag eigentlich?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Im Gegensatz zur Kündigung, die eine einseitige Erklärung ist, müssen hier beide Parteien zustimmen. Arbeitgeber bieten ihn oft an, um Kündigungsfristen zu verkürzen, Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden oder eine Trennung flexibler zu gestalten. Für Arbeitnehmer kann er eine Chance sein – wenn die Konditionen stimmen.

Die Abfindung im Aufhebungsvertrag – Anspruch und realistische Höhe

Einer der häufigsten Gründe für Arbeitnehmer, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ist die Aussicht auf eine Abfindung. Aber Vorsicht: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht! Sie ist reine Verhandlungssache.

  • Die "Faustformel" als Richtwert: Oft hört man von der Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese "Regelabfindung" dient vielen als erster Anhaltspunkt.
  • Warum die Faustformel nicht alles ist: Diese Formel ist nicht bindend! Die tatsächlich erzielbare maximale Abfindung hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab: 
    • Wie stark ist Ihr Kündigungsschutz? (Bestehen Kündigungsgründe?)
    • Wie lang ist Ihre Kündigungsfrist?
    • Gibt es einen Sozialplan?
    • Wie ist Ihre Verhandlungsposition?
    • Welche Risiken möchte der Arbeitgeber vermeiden?
  • Realistische Einschätzung nötig: Verlassen Sie sich nicht blind auf die Faustformel. Eine zu niedrige Abfindung ist ein häufiger Fehler bei ungeprüften Verträgen.

Vorsicht Falle! Häufige Risiken im Aufhebungsvertrag

Neben einer zu geringen Abfindung lauern weitere Risiken, die Sie unbedingt kennen sollten:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Das größte Risiko! Wenn Sie durch den Vertrag an der Beendigung mitwirken, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. eine nachweislich drohende betriebsbedingte Kündigung), droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Entscheidend sind hier oft die korrekte Formulierung im Vertrag, die Einhaltung der Kündigungsfrist und eine angemessene Abfindungshöhe. Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit ist möglich, erfordert aber sorgfältige Gestaltung.
  • Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld: Endet das Arbeitsverhältnis durch den Vertrag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III), was die Abfindung teilweise "aufzehrt".
  • Ungeregelter Resturlaub: Was passiert mit offenen Urlaubstagen? Werden sie ausgezahlt (Urlaubsabgeltung) oder durch Freistellung abgegolten? Eine klare Klausel ist wichtig.
  • Arbeitszeugnis: Der Vertrag sollte idealerweise eine Vereinbarung über ein "wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis" mit einer bestimmten Note enthalten.
  • Verzichtsklauseln/Erledigungsklauseln: Oft enthalten Verträge Klauseln, mit denen Sie auf alle weiteren Ansprüche (z.B. Überstunden, Boni, Urlaub, offene Gehaltsansprüche) verzichten. Diese müssen genau geprüft werden.
  • Wettbewerbsverbote 

Warum Sie den Aufhebungsvertrag prüfen lassen sollten

Die Komplexität und die potenziellen finanziellen Folgen machen deutlich: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals ungelesen oder unter Zeitdruck. Eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht ist unerlässlich, um:

  • Fallstricke zu erkennen: Identifiziert ungünstige Klauseln und Risiken (Sperrzeit!).
  • Die Abfindung realistisch zu bewerten: Ist das Angebot fair oder deutlich zu niedrig?
  • Ihre Verhandlungsposition zu stärken: Ein Anwalt kann oft eine höhere Abfindung oder bessere Konditionen aushandeln.
  • Rechtssicherheit zu schaffen: Stellt sicher, dass der Vertrag korrekt formuliert ist und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Ihr nächster Schritt – Abfindung schätzen & Vertrag prüfen lassen

Sie möchten wissen, wo Sie stehen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen in Köln und bundesweit schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag.

  1. Erste Orientierung mit dem Abfindungsrechner: Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von Ihrer möglichen Abfindung mit unserem Online-Tool. Bedenken Sie aber: Dies ist nur eine Schätzung!
  2. Professionelle Prüfung Ihres Vertrags: Laden Sie Ihren Aufhebungsvertrag sicher und einfach hoch. Wir prüfen die Klauseln, bewerten die Abfindungshöhe und zeigen Risiken (insbesondere bezüglich Sperrzeit) auf.

Nutzen Sie jetzt unsere Services auf notruf-kuendigung.de Abfindung: Rechner & Prüfung für:

Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, birgt aber erhebliche finanzielle Risiken, wenn er nicht sorgfältig geprüft wird. Investieren Sie in Ihre Zukunft, indem Sie Ihr Recht auf eine faire Abfindung wahrnehmen und Nachteile wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden. Eine anwaltliche Prüfung gibt Ihnen die nötige Sicherheit und hilft, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


Melden Sie sich sehr gerne bei mir – ich möchte Sie gut beraten und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation finden.



Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Daud Haque

Rechtsanwalt Daud Haque ist Gründer der Rechtsanwaltsboutique Haque. mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich. Er ist spezialisiert auf Kündigungsschutzrecht und Konfliktmanagement und berät Arbeitnehmer umfassend zu Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsvereinbarungen nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Falls erforderlich, vertritt er seine Mandanten vor dem Arbeitsgericht, um eine angemessene Abfindung, ein herausragendes Arbeitszeugnis oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Vielzahl betroffener Arbeitnehmer hat die Rechtsanwaltsboutique Haque. eine unverbindliche Arbeitsrechtshotline eingerichtet sowie die Plattform Notruf-Kuendigung.de speziell für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen sind. Wer von einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag betroffen ist, kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen – ohne Verpflichtungen, ohne Follow-up-Calls oder versteckte Kosten.


📞 Sofortkontakt: 0221 - 29230110
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