Auragen Realty AB: Anleger sollten eilig handeln! Anwaltsinfo

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Zu dem Anbieter Auragen Realty AB mit Sitz in Helsingborg, Schweden melden sich zur Zeit verstärkt deutsche Anleger, die mitteilen, dass sie Aktien der Auragen Realty AB mit einem "außerbörslichen Aktienkaufvertrag" erworben hätten und auch das Geld hierfür bezahlt hätten, aber bisher die Aktien trotz Erinnerung trotzdem nicht in ihr Depot verbucht worden seien, worauf die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin hinweist.

Das sind schlechte Nachrichten bei dem Anbieter, bei dem es sich eigenen Angaben zufolge um eine schwedische Aktiengesellschaft handeln soll, die sich eigenen Angaben zufolge auf "Immobilien mit hohen Renditen und Wertsteigerungspotenzial konzentriert und das Immobilienportfolio aus Wohn- und Gewerbeimmobilien bestehen soll.

Zweifel sind an diesen vollmundigen Angaben des Anbieters inzwischen angebracht,  nachdem die BaFin bereits am 27.01.2021 mit sofort vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Maßnahme das öffentliche Angebot von Aktien der Auragen Realty AB durch die Auragen Realty AB wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt hatte und  der Anbieter daher keine auf ihren Namen lautenden Aktien zum Erwerb in Deutschland anbieten darf, weil die Auragen Realty AB keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapiere veröffentlicht hat.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger der Auragen Realty AB daher so schnell wie möglich rechtliche Schritte einleiten, um die von ihnen angelegten Gelder zurück zu erhalten, Eile ist geboten, weil der Anbieter zumindestens unseriös ist und erste Anleger auch davon berichten, dass inzwischen telefonisch niemand mehr bei Auragen Realty AB erreichbar sein soll.

Dabei sollen betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass auch eine persönliche Haftung der Verantwortlichen in Betracht kommen kann, z.B. unter Umständen auch wegen sog. "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung".

Da nach Angaben von Auragen Realty AB auch eine schwedische Anwaltskanzlei als Treuhänderin/Empfängerin der Anlegergelder eingesetzt wurde, sollen Betroffene auch darauf hingewiesen werden, dass auch überprüft werden kann, ob der Treuhänder richtig gehandelt hat und seinen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachgekommen ist und ggf. auch eine Haftung des Treuhänders z.B. gem. § 242 BGB, geprüft werden kann.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

Betroffene Anleger der Auragen Realty AB sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht mehr warten, sondern umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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