Ausgabe von Anteilen der CTIH bei der Neustrukturierung der ThomasLloyd Group (TLG) ist rechtmäßig

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Umwandlung der Genussrechte der ThomasLloyd Investments GmbH in Anteile der CTIH bei der Neustrukturierung der ThomasLloyd Group (TLG) ist rechtens – vom LG Stuttgart wurde am 24.01.20 eine weitere Anlegerklage gegen CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) abgewiesen – GK-law.de vertritt CTIH erneut erfolgreich

31.01.2020: Nach der 2018 erfolgten Neustrukturierung der TLG durch die Fusion der in London ansässigen CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) mit der ThomasLloyd Investments GmbH aus Österreich (TLI), hatten sich im Frühjahr 2019 einige ehemalige Genussrechts-Anleger der TLI mit der Behauptung an die CTIH gewandt, dass Gewährung von Anteile an der CTIH anstelle der Genussrecht unwirksam sei.

Mittlerweile liegen in vier Rechtsstreiten landgerichtliche Urteile in der Sache vor. In diesen Rechtsstreiten wurden die Anlegerklagen als unzulässig oder unbegründet abgewiesen. Nachdem bereits die Landgericht Wiesbaden und das Landgericht Essen die Anträge des klägerischen Anwälte Dr. Tintemann der Kanzlei AdvoAdvice sowie der KAP Rechtsanwälte auf Rückzahlung des eingezahlten Genusskapitals in der Sache abwiesen, hat das Landgericht Stuttgart ebenfalls in der Sache zugunsten der CTIH entschieden.

Den Ausführungen des LG Stuttgart zufolge ist die Gewährung von Anteilen an der CTIH an Genussrechtsinhaber rechtmäßig und wirksam. Denn die B-Anteile vermitteln zu den ehemaligen Genussrechten gleichwertige Rechte am Kapital der CTIH. 

Die Anteile entsprechen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten denen der Genussrechte und vermitteln wie die Genussrechte die folgenden Rechte: Gewinnbeteiligung, Verlustbeteiligung, Nachrang gegenüber Gläubigern und darüber hinaus eine Beteiligung am Vermögen, stillen Reserven und Unternehmenswert. 

Mit den B-Anteilen ist wie bei Genussrechten auch keine Nachschusspflicht verbunden. Die Wirksamkeit der Verschmelzung der beiden Gesellschaften und Wirksamkeit der Gewährung der Anteile an der CTIH wurde damit auch gerichtlich bestätigt. Das Vorgehen bei der Neustrukturierung der TLG ist damit gerichtsfest.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel von GK-law.de hat die Interessen der CTIH in den Genussrechts-Streitigkeiten vertreten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



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