Autofahren unter Medikamenteneinfluss kann schlimme Folgen haben

  • 2 Minuten Lesezeit

Jeder weiß, dass Autofahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verboten ist. Doch auch wer Medikamente eingenommen hat, kann sich wegen sog. Trunkenheitsfahrt oder Fahrt unter Drogeneinwirkung strafbar machen - mit schlimmen Folgen für die Fahrerlaubnis. So enthalten einige Schnupfen- und Hustenpräparate Codein und Alkohol. Diese Substanzen haben Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung sogenannter berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Diese wird mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Ausnahme: wenn die Arznei vom Arzt für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben und entsprechend dieser Verordnung eingekommen wurde.

Fällt man der Polizei durch einen Fahrfehler oder durch körperliche Ausfallerscheinungen auf, ist sogar eine Strafbarkeit nach § 316 StGB wegen „Trunkenheitsfahrt" möglich. Die Folge sind Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis mit mehrmonatiger Sperrfrist für die Wiedererteilung.

Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit ist das Merkmal der „relativen Fahruntüchtigkeit". Anders als bei Alkohol gibt es für den Nachweis der Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums berauschender Substanzen keine Grenzwerte. Eine derartige Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kann sich daher nur aus dem Zustand und dem Verhalten des Fahrzeugführers ergeben. Gewichtige Auffälligkeiten, die unmittelbar Rückschlüsse auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zulassen, sind z. B. schwerwiegende Einschränkungen der Reaktionsfähigkeit, mangelnde Ansprechbarkeit, unkoordinierte Bewegungsabläufe, extrem langsame Reaktionszeiten. Allgemeine Merkmale wie gerötete Augen oder erweitere Pupillen etc. reichen nicht aus!

Regelmäßig begründet die Fahrt unter Medikamenteneinfluss Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Selbst wenn die Polizei nicht einschreitet, kann die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Insoweit sollte immer der Beipackzettel gelesen und mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird.

In der Regel veranlasst eine aktenkundige Fahrt unter Medikamenteneinfluss außerdem die Fahrerlaubnisbehörde einzuschreiten und eine MPU anzuordnen.

Tipp:

Bei Verkehrskontrollen oder nach einem Unfall sollten niemals freiwillig Angaben zur Einnahme von Medikamenten gemacht werden. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Bei Einnahme von Medikamenten sollte immer der Beipackzettel gelesen und Rücksprache mit dem Arzt genommen werden, ob die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird und wie lange die Zeitspanne dauert, in der man nach Einnahme des Medikaments bedenkenlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Der Verfasser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Demuth vertritt Menschen bei Problemen im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie im Fahrerlaubnisrecht - bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Demuth

Beiträge zum Thema