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Autorecht – Thema Abgasbetrug

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Zum Thema Abgasbetrug haben Kunden nun auch die Möglichkeit, ihr Recht geltend zu machen.

Anfechtung des Kaufvertrags

Wer beim Kauf des Diesels von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist, weil der verkaufende Konzern falsche Angaben gemacht hat, wurde arglistig getäuscht. Die arglistige Täuschung berechtigt Sie zur Anfechtung des Kaufvertrags. Hierfür haben Sie ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie von der Täuschung erfahren haben; also frühestens am 18. September 2015. Sie haben also noch Zeit. Mit der Anfechtung erlischt der Vertrag rückwirkend. Das bedeutet: Geld zurück, Auto zurück.

Rücktritt vom Vertrag

Ihr Diesel ist auf dem Papier besser als in Wirklichkeit? Geben Sie ihn zurück und kaufen Sie sich ein gleichwertiges Auto. Sie haben ab dem Kauf bis zu 4 Jahre Zeit dafür. Die zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Verkäufer. Lassen Sie sich nicht auf Nachbesserung und Co. verweisen. Wer einmal lügt…

Minderung des Kaufpreises

Sie wollen Ihren Diesel behalten, aber Geld zurück? Zu Recht. Der Wertverfall der betroffenen Dieselfahrzeuge ist gigantisch. Aber schon zum Zeitpunkt des Kaufs war Ihr Fahrzeug nur einen Bruchteil wert. Lassen Sie sich zurückzahlen, was Ihnen zu Unrecht abgenommen wurde.

Nachbesserung und Mangelbeseitigung

Wer sein Auto behalten möchte, kann verlangen, dass es auf den Stand gebracht wird, der beim Kauf versprochen wurde. Bei manchen Fahrzeugen soll ein Softwareupdate genügen. Aber auch wenn es aufwendiger ist, können Sie die Nacharbeiten verlangen.

Schadensersatz obendrauf

Lassen Sie sich nicht beschränken auf einzelne Rechte. Ihr Diesel hat schon jetzt seinen Wert erheblich eingebüßt. Und auch alle weitere finanziellen Einbußen sind Ihnen zu erstatten.



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