AXA Krankenversicherung AG – Immobiliendarlehensverträge jetzt widerrufen

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BGH Rechtsprechung – tausende Verträge in ganz Deutschland noch nach Jahren widerrufbar!

Wer vor Jahren ein Immobiliendarlehen abgeschlossen hat kann sein aus heutiger Sicht viel zu teures Darlehen noch bis zum 21. Juni diesen Jahres widerrufen und damit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus seinem Vertrag aussteigen. Möglich macht das die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH, der zahlreiche Widerrufsbelehrungen wegen Fehlern für ungültig erklärt hat.

Hintergrund: Kreditinstitute wie die AXA Krankenversicherung AG sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Sinn und Zweck der gesetzlichen Verpflichtung ist die Gewährleistung einer umfassenden und für den juristischen Laien verständlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.
Bei grundlegenden Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben sind die entsprechenden Belehrungen ungültig und das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers besteht fort.

In Zeiten äußerst günstiger Konditionen für Kreditnehmer am Geldmarkt drängt sich eine Umschuldung nach Widerruf daher geradezu auf. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin!

Die Zeit drängt – Gesetzesänderung verkürzt das Zeitfenster zum Widerruf drastisch!

Nach einer Änderung der Gesetzeslage von Anfang diesen Jahres verbleibt Darlehensnehmern nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit für den Widerruf. Die Politik hat an dieser Stelle offenbar dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben und das nach bisheriger Rechtslage „ewige”, also zeitlich unbegrenzt auszuübende, Widerrufsrecht kassiert. Für Kreditinstitute bedeutete die Rechtsprechung des BGH schmerzlich Zinsverluste. Wir empfehlen Darlehensnehmern eine zeitnahe Konsultation unserer Experten!

Ihr Vertrag mit der AXA Krankenversicherung AG könnte noch widerrufbar sein!

Von der AXA ausgegebene Belehrungen sind unserer Ansicht nach fehlerhaft. Die entsprechenden Verträge sind damit potentiell widerrufbar. Im Folgenden sollen einige typische Fehler der Verträge dargestellt werden. 

Überflüssiger Absatz zu finanzierten Geschäften in Widerrufsbelehrungen AXA Krankenversicherung AG

In den Belehrungen findet sich ein Absatz zu sogenannten „finanzierten Geschäften”. Ein finanziertes Geschäft muss aber nicht notwendigerweise in Verbindung mit jedem Darlehensvertrag vorliegen. Vielmehr stellt die Konstellation eher eine Ausnahme dar. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, warum die AXA den Absatz in alle Belehrungen aufnimmt und nicht nur in Fällen, in denen der Absatz zutrifft. Auf den juristisch nicht vorgebildeten Darlehensnehmer muss er eine verwirrende Wirkung haben. Die Belehrung gerät an dieser Stelle schon in Konflikt mit dem Deutlichkeitsgebot des Gesetzgebers.

Weitere Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers in Formularen der AXA Krankenversicherung AG

Die AXA genießt nicht den durch die Verwendung des Musters des Gesetzgebers im Normalfall gewährten Vertrauensschutz. In Ihren Belehrungen finden sich zahlreiche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes. Bei Abweichungen vom Muster, wird der Vertrauensschutz nicht gewährt.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen der AXA Krankenversicherung AG durch unsere Widerrufsexperten

Interessierte Darlehensnehmer sollten unbedingt unsere im Bankrecht erfahrenen Rechtsanwälte zu Rate ziehen. Wir sind sicher, Ihnen schnell, unkompliziert und vor allem erfolgreich helfen zu können. Das deutlich beschränkte Zeitfenster für den erfolgreichen Widerruf macht ein zeitnahes Handeln unausweichlich. Kontaktieren Sie uns zeitnah! Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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