Babboe-Rückruf: Rechtliche Tipps für Besitzerinnen und Besitzer von Lastenrädern

  • 4 Minuten Lesezeit
  • Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und in den Niederlanden
  • Betroffene sollen Lastenräder nicht mehr nutzen
  • Empfehlungen für Verbraucher und Verbraucherinnen
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Verkaufsstopp und Rückruf 


Der Lastenfahrradhersteller Babboe hat in Deutschland den Verkauf aller seiner Lastenräder gestoppt. Außerdem hat er eine Rückrufaktion für folgende Modelle angekündigt:


  • CITY, CITY-E sowie
  • MINI und MINI-E. 

Behördliche Prüfungen hatten ergeben, dass die Sicherheit dieser Modelle nicht gewährleistet werden kann, da zuletzt vermehrt Rahmenbrüche aufgetreten sind. Dies kann zu schweren Verletzungen führen, zum Beispiel wenn Kinder während der Fahrt wegen des Bruchs aus der Ladebox fallen. Im Straßenverkehr ist dies ein lebensgefährliches Risiko.



Babboe hat Besitzerinnen und Besitzer aufgerufen, die Lastenräder bis auf weiteres nicht weiter zu benutzen. Im Rahmen des Rückrufs soll betroffenen Personen ein Ersatzlastenrad oder eine andere geeignete Alternative angeboten werden. Außerdem soll es eine Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten geben.


Ist Ihr Rad betroffen? : Rahmenprüfung


Auf Nachfrage des Manager Magazins erklärte eine Babboe-Sprecherin, man wolle den Betroffenen in den Niederlanden einen Wertgutschein für ein neues Rad im Tausch gegen ihr altes Rad geben. Demzufolge ist eine solche Lösung auch für deutsche Kunden denkbar. Offen ist aber, wann genau diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Lieferzeiten für Fahrräder sind laut Experten aktuell sehr lange. Demzufolge kann die Beschaffung von Ersatzlastenrädern viele Monate dauern.


In logistischer Hinsicht müssen auch die Vertragshändler mit ins Boot geholt werden. Dabei müssen für Umsetzung der Rückrufmaßnahmen zahlreiche Details geklärt werden. Deshalb werden die betroffenen Besitzerinnen und Besitzer nach Einschätzung der Kanzlei von Buttlar Rechtanwälte viel Geduld brauchen, bis sie wieder über ein uneingeschränkt nutzbares Lastenrad verfügen.


Auch die avisierte Entschädigung für Unannehmlichkeiten könnte in Form eines Gutscheins erstattet werden. Ohne detaillierte Angaben zur Höhe dient eine solche Ankündigung aber nur der Beruhigung verärgerter Kunden. Fraglich ist auch, ob die Entschädigung tatsächlich alle Kosten für Ersatzmobilität abdeckt, wenn das Lastenrad nicht mehr genutzt wird.


Rechte gegenüber dem Händler


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche – zwei Jahre bei neuen Rädern, mindestens ein Jahr, wenn man es gebraucht vom Händler gekauft hat. In dieser Zeit kann man vom Händler die Beseitigung von Mängeln, beispielsweise eines defekten Rahmens, verlangen. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Allerdings führt die Tatsache, dass es bei anderen Babboe-Bikes zu Rahmenbrüchen gekommen ist, nicht automatisch dazu, dass das eigene Lastenrad ebenfalls mangelhaft ist. Jedenfalls steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, dass alle Lastenräder aus dem Hause Babboe einen brüchigen Rahmen haben. Mehrere Indizien sprechen jedoch dafür, dass dies bei einer größeren Anzahl von Rädern der Fall ist.

Nach Angaben der niederländischen Verbraucherschutzbehörde Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit NVWA sollen bei den Fahrrädern vermehrt Rahmenbrüche aufgetreten sein. Bei den Bildern, die im Netz kursieren, sind die Rohre glatt durchgebrochen. Teilweise auch die Kisten, Lenker und Sättel. Die NVWA hat Ende 2023 eine Untersuchung gestartet. Diese habe gezeigt, dass Babboe in den vergangenen Jahren zahlreiche Berichte über kaputte Rahmen erhalten hat.

Die NVWA wirft dem Unternehmen vor, die Mängel nicht gemeldet zu haben. Auch sei die Ursache der Defekte nicht ausreichend untersucht und es seien keine Maßnahmen ergriffen worden. Die Behörde ordnete deshalb im Februar 2024 ein Verkaufsverbot und einen Rück­ruf von Modellen mit besonders großem Sicher­heits­risiko an.

Eine solche für den Hersteller und alle Betroffenen äußerst belastende Maßnahme verhängt eine staatliche Behörde nicht ohne triftigen Anlass. Auch die Aufforderung des Herstellers, sämtliche betroffenen Lastenrad-Modelle nicht mehr zu nutzen spricht dafür, dass ein grundlegendes Sicherheitsrisiko besteht. Aufgrund dieser Indzien gehen wir davon aus, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt.

Wer nicht auf das Angebot des Herstellers im Rahmen des angekündigten Rückrufs warten will und wer auf die Nutzung des Lastenrades angewiesen ist, sollte Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Wir empfehlen deshalb, den Händler schriftlich aufzufordern, die Gefahr des Rahmenbruchs zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass das Lastenrad wieder uneingeschränkt nutzbar ist. 

Garantie des Herstellers

Babboe bietet laut Homepage für fünf Jahre eine Garantie auf Konstruktions- und Materialfehler am Rahmen. Eine solche Garantie gilt aber nur für tatsächlich aufgetretene Fehler und ist allein darauf gerichtet, dass diese Defekte repariert werden. Demgegenüber begründet die Garantie keinen Anspruch, das Lastenrad gegen Erstattung des Kaufpreises an den Hersteller zurückzugeben.


Weitere Einschränkungen ergeben sich unmittelbar aus den Garantiebedingungen. Danach erlischt die Garantie, wenn keine Inspektionen oder Wartungsarbeiten durchgeführt wurden. Deshalb bieten die Rechte aus der Garantie nur ausnahmsweise den erforderlichen Schutz.

Von Buttlar Rechtsanwälte

Von Buttlar Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei mit zehn Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Sie zeichnet sich durch eine hohe Mandantenzufriedenheit aus, die durch mehr als 600 erstklassige Bewertungen auf verschiedenen Portalen belegt ist.


Für betroffene Besitzer und Besitzerinnen von Babboe-Lastenrändern bieten wir folgende Leistungen kostenfrei an:


  • Erstberatung über rechtliche Möglichkeiten gegenüber Händler und Hersteller: Kontaktformular
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Wolf von Buttlar

Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte


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