Babboe-Rückruf: Unternehmer sollten unverzüglich handeln

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Bei der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte melden sich täglich Besitzerinnen und Besitzer von Babboe Lastenrädern. Viele haben ihr Bike nicht privat, sondern für ihre Firma gekauft. Für diesen Käuferkreis gelten besondere Regelungen.


  • Kaufleute müssen Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzeigen
  • Bedeutet Rückruf, dass die Fahrräder mangelhaft sind?
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Welche Besonderheiten gelten für Unternehmer?


Unternehmer und Unternehmen, die zugleich Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, müssen einen Mangel nach § 377 HGB unverzüglich nach dessen Entdeckung gegenüber dem Verkäufer anzeigen. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern. Eine verspätete Mängelanzeige kann die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte erschweren und im schlimmsten Fall zu deren Verlust führen. Im Zusammenhang mit den Babboe-Lastenrädern stellt sich daher die Frage, ob es aufgrund der bekannten Informationen akuten Handlungsbedarf gibt.  


Sind die Lastenräder mangelhaft?


Für viele Babboe-Modelle gibt es aktuell die Empfehlung des Herstellers, sie nicht mehr zu benutzen. Für die Modelle City, City-E, Mini und Mini-E wird in Absprache mit der zuständigen Behörde darüber hinaus ein Rückruf vorbereitet. Hintergrund sind behördliche Erkenntnisse, wonach die Sicherheit dieser Modelle nicht gewährleistet werden kann. Konkrete Details der Rückrufaktion sind zurzeit aber noch nicht bekannt.


Ein offizieller Rückruf spricht sehr stark dafür, dass das gekaufte Fahrrad mangelhaft ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Rückruf mit ernsthaften Sicherheitsbedenken oder mit Qualitätsproblemen begründet wird. Deswegen sollten sich Unternehmer unverzüglich an den Händler wenden, wenn für ihr Lastenrad ein offizieller Rückruf veröffentlicht wird.


Aber auch ohne offiziellen Rückruf ist aktives Handeln empfehlenswert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Iistet in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ zahlreiche Babboe-Modelle auf. Zudem empfiehlt der Hersteller, diese Modelle nicht mehr zu benutzen. Wie groß das Sicherheitsrisiko bei diesen Rädern ist, kann niemand besser beurteilen als der Hersteller. Deshalb spricht einiges dafür, dass auch diese Modelle mangelhaft sind.


Was sollen Betroffene unternehmen?

Spätestens wenn ein offizieller Rückruf für das gekaufte Lastenrad veröffentlicht wurde, sollte der Unternehmer unverzüglich handeln und den Mangel gegenüber dem Händler anzeigen. Aus rechtlicher Vorsicht halten wir es für ratsam, aber nicht bis zum offiziellen Rückruf zu warten. Betroffene Unternehmer sollten deshalb schon dann aktiv werden, wenn es Ernst zu nehmende Hinweise auf akute Sicherheitsrisiken gibt. Dieser Fall liegt unseres Erachtens vor, wenn die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein Fahrrad als gefährlich einstuft.

Eine Mängelanzeige macht allerdings nur dann Sinn, wenn überhaupt Gewährleistungsansprüche in Betracht kommen. Deshalb sollten Betroffene prüfen, ob ihnen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zustehen. Diese verjähren bei neuen Rädern in zwei Jahren. In dieser Zeit kann man vom Händler die Beseitigung von Mängeln, beispielsweise eines defekten Rahmens, verlangen. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Von Buttlar Rechtsanwälte

Von Buttlar Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei mit zehn Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Sie zeichnet sich durch eine hohe Mandantenzufriedenheit aus, die durch mehr als 600 erstklassige Bewertungen auf verschiedenen Portalen belegt ist.


Für betroffene Besitzer und Besitzerinnen von Babboe-Lastenrändern bieten wir folgende Leistungen an:


  • Kostenfreie Erstberatung über rechtliche Möglichkeiten gegenüber Händler und Hersteller
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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte, Midjourney


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