Baby heimtückisch getötet?

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Heimtückischer Mord von Babys 


Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Die Heimtücke ist ein in Klausuren häufig gesehenes Mordmerkmal, da es eine Menge von Problemen mit sich bringt. So etwa auch bezüglich des heimtückischen Mordes von Babys/Kleinkindern. Ein wenige Wochen oder Monate altes Kleinkind ist aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig.


Kann ein Baby also gar nicht heimtückisch getötet werden? Aufgrund dieser Problematik ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass es bei der Tötung eines Kleinkindes in dem Alter nicht auf die Arg- und Wehrlosigkeit des Kindes ankommt, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten. Schutzbereiter Dritter ist laut Bundesgerichtshof jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut oder vom Täter ausgeschaltet wurde.


Mutter tötet eigenes Baby


Mit dieser Thematik hat sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 231/23) in seinem Beschluss vom 12. Juli 2023 beschäftigt. Die Angeklagte, die mit ihrem Baby und ihrem Mann in einer Asylbewerberunterkunft lebte, fühlte sich zunehmend hilflos und allein gelassen. An einem Abend tötete sie ihr drei Monate altes Baby mit mehreren Messerstichen, während sich ihr Ehemann etwa 360 Meter vom Gebäude entfernt befand. Das Landgericht Schweinfurt würdigte die Tat als heimtückischen Mord, da die Angeklagte die vorübergehende Abwesenheit ihres Mannes bewusst zur Begehung der Tat ausgenutzt habe. Dieser habe demnach nicht mit einem Angriff auf das Kind gerechnet und sei als schutzbereiter Dritter anzusehen.


Entscheidung des Bundesgerichtshofes


Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Beschluss jedoch fest, dass der Schuldspruch wegen Mordes rechtlicher Prüfung nicht standhält. Demnach muss der schutzbereite  Dritte den Umständen nach den Schutz auch wirksam erbringen können. Er muss zwar nicht unmittelbar zugegen sein, jedoch muss eine gewisse räumliche Nähe bestehen. Aufgrund der erheblichen räumlichen Entfernung liegt es jedoch nach den getroffenen Feststellungen fern, dass der Ehemann etwa einen Schrei des Kindes aus der Entfernung überhaupt wahrnehmen konnte und er zum Zeitpunkt des Angriffs ein schutzbereiter Dritter war.


Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht


Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Dietrich erstellt. Rechtsanwalt Dietrich tritt bereits seit vielen Jahren deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.


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