BaFin warnt vor UniversalTrade! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der UniversalTrade! Das Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf seiner Website universaltrade.io ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. 

Die Gesellschaft wird nicht von der Bafin beaufsichtigt. Hier droht wieder ein weiterer Betrugsfall!

Die Firma Universaltrade wirbt auf ihrer Webseite mit den folgenden vielversprechenden Worten (Zitat):

"UniversalTrade:  Ihr Erfolg steht im Mittelpunkt

Vollständig regulierte Handelsbedingungen, preisgekrönte Plattformen,

engagierte mehrsprachige Unterstützung.

Willkommen bei UniversalTrade!

Vollständig regulierte Handelsbedingungen, preisgekrönte Plattformen,

engagierte mehrsprachige Unterstützung.

Wir bieten Online-Forex-, Kryptowährungen- und CFD-Handelsdienstleistungen an, darunter

Rohstoffe und Indizes für weltweite Investoren. Bietet tiefe Liquidität und eine

Einzigartiges, vollständig transparentes Handelsmodell ermöglicht es uns, eine präzise Preisausführung zu liefern.

Coins Bank hat sich als Branchenführer in der Erstellung von Pip-Spreads in Echtzeit ausgezeichnet

Marktpreise, die über eine direkte Verbindung zur Interbankenarena bereitgestellt werden, und a

einzigartige Margenpolitik, die es Händlern ermöglicht, das volle Potenzial ihrer

Handelskonto." (Zitat Ende)

UniversalTrade besitzt keine Erlaubnis der Bafin

Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen wie etwa die UniversalTrade bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Achtung! Indizien für Anlagebetrug!

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, Partner der auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB, hat bereits einen Hinweis eines Traders zu UniversalTrade erhalten: "Auf der Website von UniversalTrade gibt es verschiedene Indizien, die massive Zweifel an der Seriösität aufkommen lassen. Vor allem fehlt das Impressum auf der Seite. Wer diese Seite betreibt, ist zudem vollkommen unklar. Ich kann nur ein weiteres mal davor wandern, bei solchen Anbietern zu handeln. Wer dort bereits Geld investiert hat, darf kein weiteres Geld nach. Halten Sie Ihre schriftlichen Belege und Beweise zusammen, machen Sie Screenshots, lassen Sie keine unbefugten Personen auf Ihr Konto."

Haben Sie negative Erfahrungen mit UniversalTrade und auch keine Auszahlung erhalten?

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen!

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit UniversalTrade haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir werten Ihre Situation aus und klären Sie in einer darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.



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