Anlagebetrug Juicy Fields – Zehntausende Anleger betroffen
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Investitionen in virtuelle Gewächshäuser, E-Growing, Erwerb von Cannabis-Stecklingen für die Produktion von medizinischem Cannabis, Traumgewinne von 70 bis 160 Prozent im Jahr – das war das Geschäftskonzept des Anbieters „Juicy Fields“, auf das weltweit über 185.000 und im deutschsprachigen Raum mehrere zehntausend Anleger hereinfielen, bis sich vor zwei Jahren die Betreiber der Plattform mit den eingenommenen Geldern absetzten. Bis zu 645 Millionen Euro sollen sie erschlichen haben, davon 190 Millionen Euro in Kryptowährungen. Die Cannabis-Klone haben offenbar nie existiert, ein Geschäft mit Medizinalcannabis gab es nicht.
In elf Ländern wurden nun Wohnungen durchsucht, Haftbefehle vollstreckt und Vermögenswerte beschlagnahmt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Razzien fanden in Großbritannien, Italien, Portugal, der Schweiz, Malta und der Dominikanischen Republik statt. In Deutschland waren über 250 Ermittler, Kunstfahnder, Datenforensiker und Spezialisten für Kryptokriminalität beteiligt. Schon im Jahr 2022 konnten bei einer Großrazzia Bankkonten und Immobilien beschlagnahmt werden. Die Ermittler gehen von einem Schneeballsystem aus, bei dem mit einem Teil der Geld Anleger „beruhigt“ wurden, der Großteil aber in einem undurchsichtigen Firmengeflecht verschwunden ist.
Noch im März 2024 hatte „Juicy Fields“ auf ihrer Webseite ein „Settlement and Release Agreement“ angeboten, womit den Anlegern eine Erstattung in Kryptowährung angeboten wurde. Zu tatsächlichen Rückzahlungen kam es allerdings nicht, aufgrund laufender Insolvenzverfahren wäre „Juicy Fields“ auch gar nicht berechtigt, einzelne Anleger auszuzahlen.
Geschädigte können allerdings auch nicht so einfach auf die sichergestellten Gelder zugreifen. Ähnlich wie beim Wirecard-Betrug werden die Anleger als Nachranggläubiger behandelt und müssen sich hinten anstellen. Auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzleien können die Forderungen zunächst für Ihre Mandanten anmelden und sie zum weiteren Prozedere beraten. So kommen grundsätzlich auch Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen in Betracht.
Gute Nachrichten für rechtsschutzversicherte Anleger: Die von den Versicherern gerne zitierten Risikoausschlüsse für Kapitalanlagegeschäfte greifen in Fällen wie diesen nicht, wenn das Kapital von vornherein in betrügerischer Absicht erlangt und zu keinem Zeitpunkt am Kapitalmarkt platziert wurde. Auch hier kann ein versierter Rechtsanwalt den Versicherer in der Regel zu einer Deckungszusage bewegen.
Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit über 20 Jahren im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig und vertritt regelmäßig Opfer von Anlagebetrugsfällen.
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