Ballooony GmbH & Co. KG/Vending Jet GmbH: Anwaltsinfo!

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Diverse Kunden hatten sich in der letzten Zeit an folgendem Geschäftsmodell beteiligt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist:

Die VendingJet GmbH vertreibt Verkaufsautomaten wie z.B. Folienballonautomaten, produziert von der Ballooony GmbH & Co. KG, oder Popcornautomaten.

Der Kunde kauft einen oder mehrere dieser Automaten vom Hersteller und vermietet sie an die VendingJet  GmbH, die diese dann in Kinos, Freitzeitparks, etc. aufstellt und weiter vermietet.

Popcornautomaten wie der "Popppy One 2.0" wurden von der VendingJet GmbH unter anderem wie folgt beworben:

"-Du erhältst monatliche, lukrative Mieteinkünfte, ohne selber tätig zu werden

-Die Betreuung und Betreibung der Automaten führt ein Serviceunternehmen für dich aus.

Nun sollen die Käufer einen Rangrücktritt hinsichtlich der Mietzahlungen erklären und ein Sanierungskonzept sieht den Übergang zu einer umsatzabhängigen Miete vor statt einer festgeschriebenen. Stimmten die Käufer diesem Konzept nicht zu, müssten sie widrigstenfalls laut einem Informationsschreiben mit einem wirtschaftlichen Totalausfall rechnen.

Käufer, die zu einem Rangrücktritt aufgefordert werden, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und nicht vorschnell einem Rangrücktritt zustimmen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die angegebenen Gründe stichhaltig sind.

Auch können andere Möglichkeiten wie z.B. ein Widerruf oder aber auch mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Sollte sich hier zeigen, dass falsche Angaben gemacht wurden, könnten Schadensersatzansprüche gegen diverse Verantwortliche in Betracht komemn.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.





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